II AUSNAHMEN DER VERSANDHANDELSREGELUNG Ausgenommen von dieser Regelung sind Entgelte für Lieferungen verbrauchersteuerpflichtiger Waren und Umsätze die der Differenzbesteuerung unterliegen wie beispielsweise Tabak und Alkohol 4 Entgelt liche Lieferungen von Neufahrzeugen und innergemeinschaft liche Lieferungen III VERZICHT AUF DIE LIEFERSCHWELLE Für den Versandhändler besteht die Möglichkeit eines Verzichts auf die Lieferschwelle Dies kann innerhalb der Frist zur Voranmeldung für den Zeitraum in dem erstmals eine Versandhandelslieferung bewirkt wurde durch schrift liche Meldung an das Finanzamt in dessen Sitzstaat erfolgen Hierdurch entsteht eine Bindungswirkung für mindestens zwei Kalenderjahre In Folge eines Verzichts ändert sich unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze der Ort der Lieferung bereits ab dem ersten Umsatz in den Ort des Bestimmungslandes Ein solcher Verzicht empfiehlt sich für einen Unternehmer grundsätzlich nur soweit die Umsatzsteuer in dem Land in welches die Ware ausgeliefert werden soll niedriger ist als in dem Land der Versendung Im Vergleich Österreich Deutsch land ist ein Verzicht bei einer Lieferung von Österreich nach Deutschland sinnvoll da die Umsatzsteuer in Österreich bei 20 13 oder 10 liegt und in Deutschland bei 19 bzw 7 Die Verzichtserklärung kann widerrufen werden indem dies schriftlich dem Finanzamt im Sitzstaat angezeigt wird Der Widerruf muss wiederum innerhalb der Frist zur Abgabe der Voranmeldung in dem erstmals eine Versandhandelslieferung bewirkt wurde erfol gen 5 B VERBRAUCHERRECHTE IM VERSANDHANDEL I RICHTLINIE 2011 83 EU VERBRAUCHERRICHTLINIE Ziel dieser Richtlinie ist die Erweiterung von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im Fernabsatz oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und die Angleichung verbraucherschützender Vorschriften der Mitgliedstaaten zur Erleichterung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen Der Schutz der Verbraucher soll hierdurch weiter gestärkt werden Unter dem Begriff des Verbrauchers versteht sich nach dieser Richt linie jede natür liche Person die zu Zwecken handelt die außer halb ihrer gewerb lichen geschäft lichen handwerk lichen oder beruf lichen Tätigkeit liegen Die Umsetzung der Richtlinie in natio 4 Hierbei ist darüber hinaus zu beachten dass diese Waren der Besteuerung im Bestimmungsland unterliegen Es wird hierzu ebenfalls eine steuer liche Registrierung des Versandhandels im Empfängerland erforderlich sein Weitere Informationen hierzu sind wiederum online auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich zu finden unter www wko at Rubrik Service Steuern Umsatzsteuer Spezielles zur Umsatzsteuer Broschüren Prinzip der Doppelbesteuerung 5 Weitere Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung und Formulare sind auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen bereitgestellt unter www bmf gv at Rubrik Steuern für selbstständige Unternehmer Umsatzsteuer ausländische Unternehmer Versandhandel nales Recht führte in Österreich und Deutschland zu einigen Neue rungen im Bereich des Versandhandels II ANZUWENDENDES RECHT Zunächst stellt sich die Frage welches Recht bei grenzüberschrei tendem Versandhandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern anzuwenden ist Es steht den Vertragsparteien grundsätzlich frei eine eigene Rechtswahl zu treffen und diese gegebenenfalls in all gemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln Fehlt es an einer sol chen Regelung so richtet sich das Recht nach dem gewöhn lichen Aufenthalt des Verbrauchers 6 Allerdings darf der Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht schlechter stehen Ist das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhn lichen Aufenthalt hat günstiger für den Verbraucher so gilt nach dem Günstig keitsprinzip das Recht dieses Staates Dies gilt auch für die bei der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verbraucher verträgen geregelte ausdrück liche Rechtswahl III VERBRAUCHERSCHUTZ IM VERSANDHANDEL IN ÖSTERREICH Österreich hat die Richtlinie im Wege des am 13 Juni 2014 in Kraft getretenen Fern und Auswärtsgeschäftegesetzes FAGG umgesetzt Insbesondere die Informationspflichten und das Rück trittsrecht des Verbrauchers haben hierbei Änderungen erfahren 1 Informationspflichten Den Unternehmer treffen umfassende Informationspflichten gegen über dem Verbraucher Er muss dem Verbraucher klar und verständ lich die in 4 Abs 1 FAGG aufgelisteten Informationen bereitstel len Als Besonderheit im Fernabsatzvertrag hat der Unternehmer die Informationen in einer dem verwendeten Fernkommunikations mittel angepassten Art und Weise bereitzustellen Werden diese Informationen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt so 6 Art 6 Abs 1 b Rom I VO BEISPIEL Eine mögliche Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbe dingungen könnte lauten Die geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht Existieren zwingende ver braucherrechtliche Bestimmungen die für den Verbraucher günstiger sind ist das Recht des Staates anzuwenden in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat HINWEIS Diese Vorschriften kommen beispielsweise dann zur An wendung wenn keine Rechtswahl besteht und ein österrei chischer Privatkunde mit Wohnsitz in Österreich bei einem deutschen Versandhandel Waren bestellt SERVICE MESSEN DHK aspekte 03 201666

Vorschau Aspekte 3|2016 Seite 66
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