Das ElektroG2 unterteilt die Geräte in die beiden Klassen B2C Pro dukte für Privatverbraucher und B2B Professionelle Geräte die noch einmal in Gerätearten unterteilt sind III Inhalt liche Regelungen Die wichtigsten Neuerungen entsprechen im Wesent lichen denen des österreichischen Rechts 1 Rücknahmepflicht Die Neufassung des ElektroG2 führt ab dem 24 Juli 2016 die Verpflichtung ein alte Elektro und Elektronikgeräte von privaten Haushalten zurückzunehmen Diese Pflicht trifft alle Vertreiber deren Versand und Lagerflächen mindestens 400 qm groß sind 19 Bei mehreren Versandlagern ist ausschließlich die Fläche am jewei ligen Standort maßgeblich eine Addition mehrerer Lager erfolgt nicht Vertreiber ist jeder der Elektro und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt also auch der Händler 20 Darunter fallen stationäre Händler und Fernabsatzhändler 19 17 Abs 1 und Abs 2 ElektroG2 http www elektrogesetz de elektrog2 20 3 Nr 11 ElektroG2 2 Bevollmächtigung Ausländische Hersteller die Elektro und Elektronikgeräte nach Deutschland importieren möchten sind seit dem 24 April 2016 verpflichtet einen Bevollmächtigten in Deutschland registrieren zu lassen 21 IV ZUSTÄNDIGKEIT22 Politisch zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt Natur schutz Bau und Reaktorsicherheit BMUB 23 Die Rechts und Fach aufsicht unterliegt dem Umweltbundesamt UBA Hersteller und Importeure die Elektrogeräte in Deutschland in den Verkehr brin gen möchten müssen sich bei der Gemeinsamen Stelle Stiftung EAR vorab registrieren Carolin Moch Referendarin Landgericht Münster 21 8 ElektroG2 der bzgl des Herstellerbegriffs auf 3 Nummer 9 Buchstabe d ElektroG2 verweist 22 vgl für Österreich 21 b EAG VO 23 http www bmub bund de BEATRIX HOLZBAUER Rechtsanwältin RAK Nürnberg LL M Eur Europajuristin Leiterin Recht und Steuern Tel 43 1 545 14 17 25 beatrix holzbauer dhk at Ihr Kontakt HINWEIS 8 Abs 5 ElektroG2 regelt die Pflicht für Fernabsatzhänd ler mit Sitz in Deutschland die in einem anderen EU Staat Elektro und Elektronikaltgeräte vertreiben eine in diesem Staat niedergelassene Person zu bevollmächtigen 22 BUCHTIPP DER AKTUELLE STAND DES UMSATZSTEUERRECHTS 2016 Das UStG wurde im Jahr 2015 durch das Steuerreformgesetz 2015 2016 und durch das Abgabenänderungsgesetz 2015 ver ändert Dabei wurden insbesondere ein neuer ermäßigter USt Satz in der Höhe von 13 eingeführt und etliche Lieferungen und Dienst leistungen vom 10 igen USt Satz in den 13 igen USt Satz über führt Weitere Neuregelungen betreffen beispielsweise die erwei terte Vorsteuerabzugsberechtigung für PKWs und die geänderte Margenbesteuerung für Reiseleistungen Das Umsatzsteuer Handbuch 2016 beinhaltet den aktuellen Stand des Umsatzsteuerrechts zum 1 1 2016 UStG Verordnungen zum UStG aktuelle USt Richtlinien Nebengesetze zum UStG Ebenso aufgenommen sind sämtliche relevanten umsatzsteuerrechtlichen EU Richtlinien und Verordnungen Sonderregelungen für Österreich sowie die Judikatur von EuGH und VwGH Der Autor Dr Stefan Melhardt ist Leiter der Umsatzsteuerabteilung im Bundes ministerium für Finanzen Fachautor und Fachvortragender SERVICE MESSEN DHK aspekte 02 201662

Vorschau Aspekte 2|2016 Seite 62
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