PRAKTIKERGESPRÄCHE ZUM ERBRECHT Die Auswirkungen auf den Einzelnen dargestellt anhand von Praxisbeispielen Am 25 Februar lud die Landesdelegation der Geschäftsstelle Salz burg gemeinsam mit der Kanzlei Berger Daichendt Grobovschek Rechtsanwälte Salzburg in das Reitgut der Familie Dr Berger zu den traditionellen Praktikergesprächen ein Das Thema lautete dieses Mal Erbrecht neu die Auswirkungen auf den Einzelnen dargestellt anhand von Praxisbeispielen Als Vortragende konnten Dr Lukas Berger LL M Berger Daichendt Grobovschek Rechtsanwälte und Mag Natascha Brandstätter Universität Salzburg gewonnen werden Zu Beginn des Vortrages stellte Dr Berger die historische Entwick lung der europäischen Erbrechtsnormen dar und konzentrierte sich schließlich auf die Darstellung der wichtigsten Änderungen Fallstricke die es ab dem 1 Jänner 2017 bei der Erstellung von fremdhändigen Testamenten zu beachten gibt Abgesehen von einer sprachlichen Modernisierung der geltenden österreichischen Erbrechtsnormen gibt das ErbRÄG dem Richter neue Richtlinien die er bei seiner richterlichen Beurteilung von gewissen erbrechtlichen Themenbereichen zu beachten hat Insbe sondere werden sich hier Neuigkeiten bei der Testierfähigkeit von besachwalteten Personen ergeben Kenntnisse über diese Neue rungen sind für Erblasser die ab dem 1 Jänner 2017 ein Testa ment erstellen ausschlaggebend Die Gültigkeit Ungültigkeit von Testamenten hängt stark von zwin gend zu beachtenden Formalitäten Testamentszeugen Rechtmä ßigkeit der Unterschrift etc ab Da sich diese Formalitäten ab dem 1 Jänner 2017 ändern schilderte Dr Berger anhand von Praxis beispielen diese Neuerungen ausführlich und fasste abschließend noch die Neuerungen in Bezug auf die Aufhebung eines bestehen den Testamentes zusammen Im zweiten Teil des Vortrages stellte Mag Natascha Brandstätter zunächst die Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge in Österreich dar diese greift prinzipiell immer dann wenn kein testamenta rischer Erbe bestimmt wurde In weiterer Folge kam es zu einer Gegenüberstellung der gesetzlichen Erbfolge vor und nach dem 1 Jänner 2017 Als wesentlich kristallisierte sich hier v a die künf tige Stärkung der erbrechtlichen Stellung von Ehegatten heraus Zudem kann auch Lebensgefährten ab dem 1 Jänner 2017 unter Umständen ein sogenanntes außerordentliches Erbrecht zukom men Constanze Sölch Mag Marcus Sonnberger Universität Salzburg Constanze Sölch DHK Dr Lukas Wolfgang Berger LL M Berger Daichent Grobovschek Rechtsanwälte und Mag Natascha Brandstätter Universität Salzburg v l Fo to D HK DHK aspekte 02 201614

Vorschau Aspekte 2|2016 Seite 14
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