Das nicht ordnungsgemäße Erstatten dieser Anzeige stellt eine Verwaltungsübertretung7 dar und ist mit einer Geldstrafe von 500 Euro bis 5 000 Euro bedroht Der Überlasser ist außerdem verpflichtet dem Beschäftiger die erforderlichen Lohnunterlagen Arbeitsvertrag oder Dienstzet tel Lohnzettel Lohnzahlungsnachweise oder Banküberwei sungsbelege Lohnaufzeichnungen Arbeitszeitaufzeichnun gen und Unterlagen die Lohneinstufung betreffend nachweis lich bereitzustellen Kommt der Überlasser dieser Verpflichtung nicht nach wird er hinsichtlich jeder überlassenen Arbeitskraft mit einer Verwal tungsstrafe von 1 000 Euro bis 10 000 Euro bestraft VIII SOZIAL UND WEITERBILDUNGSFONDS Der Überlasser ist verpflichtet für die von ihm zum Zwecke der Überlassung an Dritte beschäftigten Arbeitnehmer einen Beitrag an den Sozial und Weiterbildungsfonds zu entrichten Mit Hilfe dieser 7 Verwaltungsübertretungen lassen sich mit Ordnungswidrigkeiten vergleichen BEATRIX HOLZBAUER Rechtsanwältin RAK Nürnberg LL M Eur Europajuristin Leiterin Recht und Steuern Tel 43 1 545 14 17 25 beatrix holzbauer dhk at Ihr Kontakt Beiträge sollen die Chancen ehemaliger Arbeitnehmer von Über lassungsbetrieben am Arbeitsmarkt verbessert sowie diese in Zeiten der Arbeitslosigkeit unterstützt werden Kommt der Überlasser dieser Pflicht nicht nach begeht er eine Ver waltungsübertretung Diese ist mit einer Geldstrafe von 1 000 Euro bis 5 000 Euro bedroht Magdalena Pohl Rechtsreferendarin am Landgericht München I Oberlandes gerichts bezirk München BÜRO WIEN Landhausgasse 4 A 1010 Wien Tel 43 1 53 50 682 0 Fax 43 1 53 50 682 9 vienna zl legal at BÜRO FRANKFURT Schaumainkai 69 D 60596 Frankfurt am Main Tel 49 69 589 99 58 0 Fax 49 69 589 99 58 100 frankfurt zl legal de BÜRO MÜNCHEN Brienner Straße 9 D 80333 München Tel 49 89 290 50 0 Fax 49 89 290 50 290 munich zl legal de BÜRO BERLIN Kurfürstendamm 194 D 10707 Berlin Tel 49 30 880 331 0 Fax 49 30 880 331 100 berlin zl legal de www zl legal at Grenzüberschreitende Rechtsberatung Österreich Deutschland SERVICE MESSEN DHK aspekte 01 2016 61

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