Darüber hinaus bedarf es eines Befähigungsnachweises bzw der Abgabe einer Dienstleistungsanzeige auch dann nicht wenn die Überlassung der Arbeitskräfte nach Österreich zum Zwecke der Reparatur Inbetriebnahme oder Wartung von technischen Anlagen oder Maschinen erfolgt wenn die Überlassung zu Schulungszwe cken geschieht wenn die Arbeitskräfte innerhalb einer Arbeitsge meinschaft oder bei betrieblicher Zusammenarbeit überlassen werden ferner wenn die Überlassung von Arbeitskräften zwischen Konzernunternehmen erfolgt sofern die Überlassung nicht zum Betriebszweck des überlassenden Unternehmens gehört VI SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DER ARBEITS KRÄFTEÜBERLASSUNG Arbeitskräfte die überlassen werden verbleiben im Sozialversiche rungssystem des Staates in welchem der Betrieb des Überlassers seinen Sitz hat hier Deutschland wenn bei der grenzüberschrei tenden Überlassung von Arbeitskräften die Überlassung die voraussichtliche Dauer von 24 Monaten nicht überschreitet das Personal des Überlassers überwiegend zur Beschäftigung im Sitzstaat überlassen wird zwischen dem überlassenden Unternehmen und dem Arbeit nehmer während der Entsendung weiterhin eine arbeitsrechtli che Bindung besteht und eine Beschäftigung im Sitzstaat vor und nach der Überlassung vorliegt Über das europaweit einheitliche Formular A1 wird der Nachweis erbracht dass die Sozialversicherungspflicht im entsendenden Staat weiterhin besteht Das Formular A1 ist bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen An diese Bescheinigung ist der öster reichische Sozialversicherungsträger gebunden Der Beschäftiger hat dieses Formular am Arbeits Einsatz ort bereit zuhalten VII ADMINISTRATIVE PFLICHTEN DES ÜBERLASSERS Den Überlasser mit Sitz in Deutschland treffen in seiner Funktion als Arbeitgeber der von Deutschland nach Österreich zu überlassen den Arbeitskraft einige Pflichten welche sich aus österreichischen Vorschriften ergeben Der Überlasser ist zum einen verpflichtet der Arbeitskraft vor jeder Beschäftigung in einem anderen in Österreich befindli chen Betrieb die für die Überlassung wesentlichen Umstände mitzuteilen und schnellstmöglich schriftlich zu bestätigen Die Mitteilung an die Arbeitskraft hat insbesondere zu enthalten den Beschäftiger den für vergleichbare Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten im Beschäftigerbetrieb anzuwendenden Kol lektivvertrag und die Einstufung in denselben die Normalarbeitszeit und deren voraussichtliche Lage im Betrieb des Beschäftigers das für die Dauer der Überlassung gebührende Entgelt und Aufwandsentschädigungen wobei Grundgehalt oder lohn Zulagen Zuschläge und Sonderzahlungen jeweils getrennt auszuweisen sind die Art der zu verrichtenden Arbeit die voraussichtliche Dauer der Überlassung den genauen Zeitpunkt des Arbeitsantritts den genauen Ort der Arbeitsaufnahme gegebenenfalls die Tatsache dass auch Arbeiten außer halb der Betriebsstätte zu verrichten sind Der Überlasser ist des Weiteren verpflichtet die grenzüber schreitende Überlassung von Deutschland nach Österreich der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung des Bundesministeriums für Finanzen zu melden Die Meldung ist jeweils spätestens eine Woche vor der Arbeits aufnahme in Österreich zu erstatten in Katastrophenfällen bei unaufschiebbaren Arbeiten und bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen genügt die Meldung unverzüglich vor Arbeitsauf nahme Änderungen der gemeldeten Daten sind unverzüglich zu erstatten Die Übermittlung der Meldung hat ausschließlich elektronisch über das Formular ZKO 46 zu erfolgen 6 Das Formular finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums der Finanzen unter Betrugsbekämpfung Entsendemeldungen und Zentrale Koordinations stelle Link zu der Formularen ZKO 4 Webformular BUCHTIPP GEWO Kurzkommentar Gewerbeordnung Für den in erster Auflage vorliegenden Kurzkommentar zur Gewer beordnung GewO zeichnet das renommierte Autorenteam des Großkommentars zur GewO verantwortlich Kurz und prägnant werden zentrale Begriffe der GewO nach Maßgabe der Erläutern den Bemerkungen sowie unter Zitierung aktueller Erlässe des BMWFW erklärt richtungweisende Erkenntnisse des VwGH und des VfGH angeführt und wichtige Querverweise auf andere Rechts vorschriften gegeben Der Schwerpunkt der Erläuterung liegt auf den jüngst geänderten GewO Bestimmungen Damit steht der Praxis ein topaktueller und kompakter Arbeitsbehelf zur Verfügung 704 Seiten gebunden ISBN 978 3 7046 6623 9 Erscheinungsdatum 20 6 2014 145 00 inkl gesetzlicher MwSt SERVICE MESSEN DHK aspekte 01 201660

Vorschau Aspekte 1|2016 Seite 60
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