ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG Die Arbeitskräfte des deutschen Unternehmens A erledigen zwei Monate andauernde Gleisbauarbeiten auf der Bahn strecke Salzburg Linz Dabei sind sie den Weisungen und der Kontrolle des österreichischen Bahnstreckenbetreibers unterstellt BEISPIEL Arbeitskräfte des Unternehmens A mit Sitz in Deutschland sollen als Fachlageristen für das Logistikunternehmen B mit Sitz in Österreich tätig werden Zu ihren Aufgaben gehören dabei unter anderem die Warenannahme und die Waren eingangskontrolle Dabei unterstehen sie den Weisungen und der Kontrolle des beim österreichischen Logistikunter nehmen B angestellten Leiters des Warenlagers Arbeitskraft in den Betrieb des Beschäftigers stellt somit das wesent liche Merkmal der Arbeitskräfteüberlassung dar II ABGRENZUNG ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG VON DEUTSCH LAND NACH ÖSTERREICH ENTSENDUNG Wie jede ausschließlich innerhalb Österreichs erfolgende Arbeits kräfteüberlassung muss auch die grenzüberschreitende Überlas sung von Arbeitskräften von Deutschland nach Österreich den stren gen Anforderungen welche das AÜG aufstellt genügen Daher ist es erforderlich diese von der Entsendung auf welche das AÜG keine Anwendung findet abzugrenzen Wie bereits dargestellt liegt eine Arbeitskräfteüberlassung von Deutschland nach Österreich dann vor wenn der Arbeitgeber Überlasser mit Sitz in Deutschland einem Dritten Beschäftiger mit Sitz in Österreich die Arbeitskraft zur Arbeitsleistung zur Verfü gung stellt Dagegen liegt eine Entsendung von Deutschland nach Österreich immer dann vor wenn der Arbeitnehmer auf Weisung seines deut schen Arbeitgebers eine Beschäftigung deren Dauer von Anfang an begrenzt ist in Österreich ausübt4 III ANZUWENDENDES RECHT Der Überlasser und die zu überlassende Arbeitskraft sind hinsicht lich des auf den Arbeitsvertrag anzuwendenden Rechts in der Wahl frei Demnach kann die Anwendbarkeit des deutschen aber auch des österreichischen Rechts vereinbart werden Allerdings müssen wenn die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart wird zwin gende Regelungen des österreichischen Rechts beachtet werden Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Gewährung eines ortsüblichen angemessenen Entgelts die Gewährung eines Mindesturlaubs nach 2 UrlG 25 Tage bei einer 5 Tage Woche der persönliche Arbeitsschutz insbesondere der Arbeitszeit schutz und der besondere Personenschutz sowie der techni sche Arbeitsschutz der Kündigungsschutz insbesondere Beachtung der maßgeb lichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine sowie Gewährung einer Kündigungsentschädigung 4 Ausführliche Informationen zur Entsendung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Entsendung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Österreich Stand 1 Januar 2015 BUCHTIPP ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER Thomas Rauch Arbeitsrecht für Arbeitgeber stellt in verständlicher und kompakter Weise die in der Praxis wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts dar und gibt zahlreiche Tipps wie man als Arbeitgeber typische und häufig kostspielige Fehler und Mängel vermeiden kann Darüber hinaus ermöglichen zahlreiche Muster zum Download einen raschen Zugang zu geeigneten Formulierungen für Erklärun gen und Vereinbarungen die die Rechtsposition des Arbeitgebers stärken und sichern Zitate aus Entscheidungen und die Angabe zahlreicher Geschäftszahlen helfen dem Arbeitgeber seine Rechts auffassung in Diskussionen mit Mitarbeitern und dem Betriebsrat konkret zu belegen Linde Verlag 14 aktualisierte Auflage 2015 888 Seiten ISBN 978 3 7073 3329 9 88 ENTSENDUNG Die Arbeitskräfte des deutschen Unternehmens A erledigen in eigener Verantwortung zwei Monate andauernde Gleis bauarbeiten auf der Bahnstrecke Salzburg Linz SERVICE MESSEN DHK aspekte 01 2016 57

Vorschau Aspekte 1|2016 Seite 57
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