MIT 7 MEILENSTIEFELN ZUM ERFOLG Der unternehmerische Erfolg hängt maßgeblich davon ab wie viel Geschäft an Land gezogen abgearbeitet und abgerechnet wird Aber eben nicht nur Maßgeblich ist ebenso dass sich die erbrach ten Leistungen im Zahlungseingang niederschlagen und möglichst wenige Forderungen ausfallen Jeden Geschäftsführer einer GmbH trifft zudem die Verpflichtung das Unternehmen ordentlich und gewissenhaft zu leiten und zu überwachen Dabei haben Geschäftsführer den Vorteil des Unternehmens zu wahren und Schaden von ihm abzuwenden Zum Geschäftserfolg und zur Haf tungsvermeidung gebührt daher auch der Forderungseintreibung besondere Aufmerksamkeit 1 Schon vor Vertragsabschluss kann die Forderungsbetreibung und eintreibung durch die Einführung von Standards unterstützt werden So gehört die Einholung von Mindestinformationen über den Ver tragspartner wie die Abfrage im Firmenbuch bzw Handelsregister die Abfrage nach allfälligen Insolvenzverfahren und ein Bonitäts check zum Pflichtprogramm Bei natürlichen Personen sollten stan dardisiert das Geburtsdatum und die Anschriften abgefragt werden 2 Diese Vorinformationen sollten entsprechend in die Vertragsgestal tung einfließen Besonders bei grenzüberschreitendem Wirtschafts verkehr sind zudem die optimale Auswahl und anschließende Ver einbarung des anzuwendenden Rechts und des zuständigen Gerichts wesentliche Punkte Dies gilt auch für die Entscheidung über einen Eigentumsvorbehalt Klingt alles sehr simpel findet jedoch im stressigen Geschäftsalltag viel zu wenig Beachtung Daraus können sich Unklarheiten ergeben zum Beispiel wer nun tatsächlich Vertragspartner ist ob deutsches oder österreichisches Recht zur Anwendung gelangt oder doch UN Kaufrecht ob im Hei matstaat geklagt werden kann aber fremdes Recht zur Anwendung gelangen muss Letztendlich ergeben sich daraus erfahrungsge mäß die meisten Eintreibungsrisiken 3 Auf Basis geschlossener Verträge empfiehlt sich standardmäßig die festgelegten Eckpunkte samt Fristen zu kalendieren Die ord nungsgemäße Abarbeitung und Abrechnung verstehen sich von selbst Die Wartung des Vertrages setzt sich dann in einem geordneten Mahnwesen ebenso wie in der Nutzung der gerichtli chen Hilfe fort Nicht unbeachtlich ist dass für Geschäftsführer Haf tungspotential auch in Schäden liegen kann welche aus bereits verjährten Forderungen oder der Betreibung vermeintlicher Ansprü che welche bereits getilgt aber nicht gebucht wurden resultieren 4 Für grenzüberschreitende gerichtliche Forderungseintreibungen stehen diverse Möglichkeiten offen Zum einen sollten die nationalen Instrumente in Erwägung gezogen werden konkret in Österreich das Mahnklage bzw Klageverfah ren samt vollstreckbarem Zahlungsbefehl Titel und anschließendem Exekutionsverfahren bzw in Deutschland das deutsche Mahn bzw streitige Gerichtsverfahren samt Vollstreckungsbescheid Titel und Zwangsvollstreckungsverfahren In der Praxis ist nach wie vor sehr beliebt und bewährt heimische Titel einzuholen und danach mittels Bescheinigung nach der EUGVVO im anderen EU Staat für voll streckbar erklären zu lassen und dort die Zwangsvollstreckung Exekution zu betreiben Zum anderen sollten aber auch die EU Instrumente wie das Euro päische Mahnverfahren das Bagatellverfahren und der Europäi sche Vollstreckungstitel in Erwägung gezogen und genutzt werden Diese gelten EU weit mit Ausnahme Dänemarks 5 Basierend auf diesen rechtlichen Optionen sind sodann für die Ent scheidung über die konkrete Vorgangsweise die Umstände des Einzelfalles adäquat zu berücksichtigen Die Auswahl sollte nicht nur aufgrund der rechtlichen Komponenten getroffen werden son dern auch die voraussichtlich anfallenden Kosten die faktischen Eintreibungszeiten also die örtliche Praxis der Gerichte und des Gerichtsvollziehers und die sonstigen Rahmenbedingungen einbe ziehen 6 Forderungen sollten überdies stets zeitnah und konsequent betrie ben werden Insbesondere ist dann erfahrungsgemäß beim Schuld ner die Zahlungsbereitschaft am Höchsten und für den Gläubiger die Beweisführung leichter 7 Schlussendlich kann eine effiziente Forderungseintreibung auch bedeuten über die einzutreibende Forderung eine Ratenzahlungs SERVICE MESSEN DHK aspekte 04 2015 67

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