ÖSTERREICHISCHE ZWEIG NIEDERLASSUNGEN DEUTSCHER UNTERNEHMEN Deutsche Unternehmen finden in Österreich be sonders gute wirtschaftliche Rahmenbedingun gen vor So zählt Österreich nicht nur zu den wohlhabendsten und innovativsten Ländern innerhalb der Europäischen Union sondern zeichnet sich auch durch eine moderne Inf rastruktur hochwertige Technologien und gut ausgebildete Fachkräfte aus Darüber hinaus bietet Österreich politische soziale sowie wirt schaftliche Stabilität All dies macht die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich aus Im Fokus dieses Artikels soll deshalb die Möglichkeit deutscher Unternehmen stehen eine Geschäftstätigkeit in Österreich aufzu nehmen 1 EUROPARECHTLICHE VORSCHRIFTEN Die Niederlassung eines deutschen Unternehmens in Österreich ist trotz der geltenden Niederlassungsfreiheit gemäß Art 49 AEUV die sich auch auf die Gründung und Leitung von Unternehmen erstreckt1 nicht ohne weiteres möglich Die Niederlassungsfreiheit bezieht sich nämlich ausschließlich darauf dass ein Gewerbe generell in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgeübt werden darf Den Mitgliedstaaten bleibt es aber nicht unbenommen Regelungen zur tatsächlichen Ausführung der Tätigkeit in ihrem Land zu treffen sofern diese Regelungen nicht nur für Angehörige anderer Mitgliedstaaten sondern auch für die eige nen Bürger Geltung beanspruchen Insofern bestimmt die österreichische Gewerbeordnung dass aus ländische juristische Personen und sonstige Rechtsträger in Öster reich ein Gewerbe auf Dauer nur dann ausüben dürfen wenn sie in Österreich einen Sitz oder eine Niederlassung vorweisen kön nen 2 Um eine Geschäftstätigkeit in Österreich ausüben zu können besteht für deutsche Unternehmen daher entweder die Möglichkeit der Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlas sung 1 Vgl Art 49 Abs 2 AEUV 2 Vgl 14 Abs 4 GewO M ar ku s B or ma nn Fo to lia c om SERVICE MESSEN DHK aspekte 04 201562

Vorschau Aspekte 04/2015 Seite 62
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