Haftung nach Verwaltungs strafrecht Bei Verwaltungsübertretungen in Österreich drohen für die grundsätzlich verantwortlichen vertretungsbefugten Organe juristischer Personen bzw In haber von Einzelunternehmen unmittelbar teils sehr hohe Verwaltungsstrafen Rechtsan walt Dr Felix Ruhmannseder erläutert wo eine Delegation der verwaltungsrechtlichen Ver antwortung möglich ist wo sie an ihre Grenzen stoßen kann und was es bei den abwei chende Sonderbestimmungen mit dem gewerberechtlichen Geschäftsführer auf sich hat Gründung einer Zweigniederlassung Österreich ist ein attraktiver Standort für deutsche Unternehmen Durchschnitt lich 10 Unternehmen begleitet allein die Deutsche Handelskammer in Österreich jährlich durch den umfangreichen Gründungsprozess Denn obwohl die Wahl des Unternehmens standorts zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt ist der Gründungsakt nicht ohne weiteres möglich Die Niederlassungsfreiheit bezieht sich nämlich ausschließlich darauf dass ein Gewerbe generell in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgeübt werden darf Den Mitglied staaten bleibt es aber nicht unbenommen Regelungen zur tatsächlichen Ausfüh rung der Tätigkeit in ihrem Land zu treffen sofern diese Regelungen nicht nur für Angehörige anderer Mitgliedstaaten sondern auch für die eigenen Bürger Geltung beanspruchen Hier greift in Österreich insbesondere das Gewerberecht Aber auch steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen 60 62 Effiziente Forderungs eintreibung im Unternehmen Vertriebsmitarbeiter können noch so erfolgreich sein in der Akquisition neuer Aufträge Ihre An strengungen sind vergebens wenn ihr Unterneh men nicht über ein effizientes zeitnahes Forde rungsmanagement verfügt Sieben Schritte gilt es dabei zu beachten erläutert Romy Jürges Gellrich Rechtsanwältin aus Wien die fast ausschließlich klein und mittelstän dische Unternehmen Geschäftsführer und Gesellschafter berät Sie bringt grenzüberschreitende Erfahrung insbesondere beim Forderungseinzug mit und ver gleicht die sieben Schritte mit Sieben Meilenstie feln die zum wirtschaftlichen Erfolg führen 67 DHK aspekte 04 2015 59 SERVICE MESSEN Verwaltungsstrafrecht Forderungseintreibung Zweigniederlassung

Vorschau Aspekte 04/2015 Seite 59
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