Thomas Birtel Franz Sauseng Ralf Peters und Michaela Hildegard Spaeth Dietmar Wohltan l und Johannes Lehberger Axel Ganster Hanno Kirsch Klaus Dieter Bergner Gerhard Tessar und Christof Zmerekar v l Thomas Gindele Michaela Rammel Gerhart Holzinger und Christian Oppl sche Justiz handle auch in internationalen Streitfällen rechtsgemäß und nicht im nationalen Interesse Der VfGH Präsident ging auch auf das heikle Verhältnis von Politik und Verfassungsgerichtsbarkeit ein Der Verfassungsgerichtshof ist ein Gericht im strengen Sinn des Wortes zugleich aber haben seine Entscheidungen politische Folgen Das gelte vor allem im Gesetzesprüfungsverfahren Der VfGH habe zwar die Entschei dungsfreiheit der Politik zu respektieren er müsse aber ein verfas sungswidriges Gesetz auch dann aufheben wenn die politischen Konsequenzen etwa im finanziellen Bereich schwierig sein können Es herrscht ein latentes Spannungsverhältnis zwischen dem Verfassungsgerichtshof und der Politik In diesem Zusammenhang verteidigte Holzinger den gegenwärtigen Modus der Bestellung der Verfassungsrichter durch politische Instituti onen die gelegentlich kritisiert werde weil sie die Unabhängigkeit der Richter in Frage stelle Ab dem Augenblick der Bestellung seien die Richter jedoch völlig unabhängig und nur durch den Gerichtshof selbst absetzbar Eine weitere Garantie sei dass die Abstimmungsver hältnisse im VfGH geheim bleiben Das sei so nicht überall Brauch Auch ein Einzelner könne sich an den VfGH wenden führte Hol zinger aus wenn er etwa im Zuge eines zivil oder strafgerichtli chen Verfahrens der Meinung ist die der Entscheidung zugrunde liegende Norm sei verfassungswidrig Er kann das auch dann wenn das Gericht selbst keine Bedenken gegen die Anwendung der betreffenden Norm hat Für ein Verfahren vor dem VfGH herrscht Anwaltszwang es gibt aber die Möglichkeit der Verfah renshilfe Holzinger nannte noch einige wissenswerte Besonderheiten über den Gerichtshof Er entscheidet immer als Ganzes und er kennt im Gegensatz zum deutschen Bundesgerichtshof keine Senate Seine Mitglieder sind keine Berufsrichter sondern setzen sich aus Ange hörigen der vier wichtigsten juristischen Berufsgruppen zusammen Richter Anwälte hohe Verwaltungsbeamte Rechtsprofessoren Der Frauenanteil am VfGH ist höher als an anderen Höchstgerichten Im Jahr bearbeitet der VfGH rund 5 000 Falle sechzig Prozent davon sind Asyl und Fremdenrechtsangelegenheiten Hans Winkler Alle Fotos der Veranstaltung finden Sie unter www dhk at DHK aspekte 04 2015 17 NETZWERK EVENTS

Vorschau Aspekte 04/2015 Seite 17
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