HAFTUNGSRISIKEN FÜR GESCHÄFTSFÜHRER In der GmbH werden die Leitung der Gesell schaft im Innenverhältnis und die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis durch den Geschäftsführer wahrgenommen Dem Ge schäftsführer erwachsen zum einen Pflichten aus seiner Organstellung zum anderen aus dem Anstellungsvertrag Diese sind voneinan der unabhängig GRUNDZÜGE DER GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG Sowohl nach österreichischem vgl 25 öGmbHG als auch nach deutschem vgl 43 dGmbHG Recht müssen die Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordent lichen Geschäftsmannes anwenden was insbesondere die Einrich tung eines angemessenen Rechnungswesens funktionierender Informations und Kontrollsysteme sowie im Hinblick auf Größe Struktur Betätigungsfeld und Internationalisierungsgrad des Unter nehmens angemessene Organisations Zuständigkeits und Über wachungsregeln voraussetzt Haftungen aufgrund von Pflichtverletzungen können gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten bestehen Grundsätzlich besteht eine Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH und diese haftet ggf gegenüber Dritten Innenhaftung Unter Umständen kann es aber auch zu einer Haftung des Geschäftsfüh rers unmittelbar gegenüber Dritten kommen Außenhaftung etwa bei Verletzung von Schutzgesetzen z B verspätete Insolven zeröffnungsantragstellung Verkürzung von Abgaben oder Sozial versicherungsbeiträgen Ist in Österreich der Geschäftsführer zugleich sog gewerberechtlicher Geschäftsführer so trifft ihn auch die verwaltungs straf rechtliche Verantwortlichkeit für die Ein haltung der gewerberechtlichen Vorschriften UMSATZSTEUERFALLE VERSANDHANDELSREGELUNG Eine häufige Fehlerquelle für GmbH Geschäftsführer in Deutschland besteht im Bereich der Umsatzsteuer im Rahmen des sog Versand handels bei Lieferungen an österreichische private oder bestimmte andere unternehmerische Abnehmer ohne UID Nummer Bis Ende 2010 betrug die maßgebliche Lieferschwelle in Österreich 100 000 Mit Wirkung ab 01 01 2011 wurde diese auf 35 000 gesenkt In zahlreichen Unternehmen wurde diese Senkung und in der Folge ggf auch das Überschreiten der Lieferschwelle in Öster reich versehentlich nicht bemerkt Entgegen der bestehenden Umsatz steuerpflicht in Österreich haben die betroffenen Unternehmer die maßgeblichen Umsätze beim Finanzamt in Deutschland angemeldet und abgeführt In Österreich ist dadurch jedoch eine Abgabenverkür zung bewirkt worden was zur Vermeidung empfindlicher Sanktio nen bzw Strafen eine strafbefreiende Selbstanzeige bei den zustän digen Finanzbehörden in Österreich erforderlich macht MITARBEITERENTSENDUNG Erhebliche Haftungsrisiken drohen auch im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Entsendung von Mitarbeitern insbesondere von Deutschland nach Österreich Werden etwa einschlägige Mel depflichten verletzt droht in Österreich ein Verwaltungsstrafverfah ren mit empfindlichen Geldbußen von 500 bis 5 000 im Wie derholungfall 1 000 bis 10 000 pro betroffenen Arbeit nehmer Das Gleiche gilt wenn etwa gegen die gesetzliche Ver pflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen am Arbeits Einsatz ort bzw im Inland Österreich verstoßen wird es drohen Geldbu ßen von 1 000 bis 10 000 im Wiederholungfall 2 000 bis 20 000 pro betroffenen Arbeitnehmer sind mehr als drei Arbeitnehmer betroffen drohen sogar Geldbußen von bis zu 20 000 im Wiederholungfall von bis zu 40 000 pro betroffenen Arbeitnehmer Nicht zuletzt die grenzüberschreitende Teilnahme am Wirtschaftsle ben sollte im Unternehmen daher stets gut vorbereitet werden Dr Felix Ruhmannseder Rechtsanwalt RAK München und Standort leiter Wien Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB SERVICE MESSEN DHK aspekte 03 2015 65

Vorschau Aspekte 03/2015 Seite 65
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