nehmer zu minimieren wurde für diese sonstigen Leistungen eine einzige Anlaufstelle Mini One Stop Shop geschaffen Der MOSS bietet die Möglichkeit sich in einem Mitgliedstaat zu registrieren und sämtliche unter die Sonderregelung fallenden Umsätze über diesen einen Mitgliedstaat zu erklären und die resultierende Umsatzsteuer zu bezahlen 1 MITGLIEDSTAAT DER IDENTIFIZIERUNG MSI Unternehmer die den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben können aus schließlich diesen Mitgliedstaat als Mitgliedstaat der Identifizierung MSI wählen Voraussetzung für die Registrierung ist darüber hinaus dass der Unternehmer nicht bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine Son derregelung in Anspruch nimmt keine Sperrfrist aufrecht ist und der Unternehmer über eine gültige Identifikationsnummer UID Num mer verfügt 2 FRIST FÜR DEN REGISTRIERUNGSANTRAG Der Mini One Stop Shop ist grundsätzlich ab dem Kalenderquartal welches auf die Antragstellung folgt anzuwenden Eine Sonderregelung besteht im Falle der erstmaligen Leistungser bringung einer Leistung die unter die Sonderregelung fällt In diesen Fällen kann der Antrag auf Registrierung in MOSS bis zum 10 Tag des auf die erste Leistungserbringung folgenden Monats gestellt werden 3 ERKLÄRUNGSINHALT UND ERKLÄRUNGSZEITRAUM Über den MOSS können steuerpflichtige Telekommunikations Rundfunk und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in Mitgliedstaaten in denen der Unternehmer weder sein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat erklärt werden 4 Die Einreichung der Erklärung erfolgt auf dem elektronischen Weg Angegeben werden müssen hierbei die UID Nummer die MOSS Umsätze die darauf entfallende Steuer aufgegliedert nach 4 In Ländern in welchen der Unternehmer eine Niederlassung hat erfolgt die Erklärung nach den allgemeinen Vorschriften im Rahmen der UVA und Jahreserklärung den Steuersätzen für den jeweiligen Mitgliedstaat und die Gesamt steuerschuld Die Beträge sind hierbei in Euro anzugeben Vorsteuern können über den MOSS nicht geltend gemacht werden Die Erstattung der Vorsteuern erfolgt über das Vorsteuererstattungs verfahren Für jeden Erklärungszeitraum hat der Unternehmer im MSI eine Steuererklärung abzugeben Auch für Erklärungszeiträume in denen keine unter den MOSS fallenden Leistungen erbracht worden sind müssen Erklärungen abgegeben werden Nullmeldungen wobei Erklärungszeitraum das Kalenderquartal ist unabhängig von der Umsatzhöhe Die Erklärung ist jeweils binnen 20 Tagen nach Ablauf des Erklärungszeitraumes abzugeben Es gelten daher andere Fristen als für die Abgabe der nationalen Umsatzsteuervoranmeldungen 4 ZAHLUNG DER UMSATZSTEUER Die Zahlung der über MOSS erklärten Steuer erfolgt über ein durch den MSI für Zwecke des MOSS errichteten Kontos unter Hinweis auf die zugrundeliegende Steuererklärung Der MSI leitet sodann die jeweiligen Beträge an die verschiedenen Mitgliedstaaten weiter Die Zahlung der Steuer erfolgt bei Abgabe der Erklärung spätestens jedoch bis zum 20 Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats Dies entspricht der Frist für die Abgabe der Erklärung 5 BERICHTIGUNGS UND AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN Auch im Rahmen des MOSS treffen die Unternehmer gewisse Berichtigungs und Aufzeichnungspflichten Der Unternehmer hat daher die Pflicht den MSI elektronisch über die Beendigung seiner unter die Sonderregelung fallenden Tätigkeiten über jegliche Änderungen aufgrund derer er die Voraussetzungen für die Inan spruchnahme der Sonderregelung nicht mehr erfüllt sowie über Änderungen seiner zuvor mitgeteilten Angaben zu unterrichten Dies hat fristgerecht bis zum 10 Tag des auf die Änderung folgen den Monats zu erfolgen 6 BEENDIGUNG UND AUSSCHLUSS VOM MOSS Der Unternehmer kann den MOSS freiwillig beenden selbst wenn er weiterhin diesbezügliche Leistungen erbringt Die Beendigung ist spätestens 15 Tage vor Ende eines Kalendervierteljahres elektro nisch zu erklären und wirkt sodann mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres Dies führt zu einer Sperrfrist von der Teilnahme am MOSS für zwei Kalenderquartale Darüber hinaus kann ein Unternehmer auch unter gewissen Umstän den von der Teilnahme am MOSS ausgeschlossen werden Beatrix Holzbauer Abteilungsleiterin Recht und Steuern der DHK BEISPIEL Unternehmer U aus Deutschland registriert sich am 01 06 2015 in seinem MSI Deutschland für den Mini One Stop Shop Er hat seit Januar 2015 elektronische Dienstlei stungen an Privatpersonen in Österreich erbracht Leistungs ort hierfür ist Österreich Der Unternehmer U kann den MOSS ab dem 3 Kalenderquartal 2015 ab Juli 2015 benutzen SERVICE MESSEN DHK aspekte 03 201564

Vorschau Aspekte 03/2015 Seite 64
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