Wird für den Empfang der Leistung ein Decoder eine Programm oder Satellitenkarte z B bei Rundfunkleistungen benötigt so gilt die Vermutung dass der Empfänger dort ist wo sich dieses Gerät diese Karte befindet Sollte ein solcher Ort nicht bekannt sein so wird vermutet dass sich der Leistungsort an dem Ort befindet an welchen die Programm oder Satellitenkarte versendet wurde Für die hinreichende Bestimmung des Leistungsortes sind für den Unternehmer grundsätzlich zwei einander nicht widersprechende Beweismittel ausreichend Der Unternehmer kann die Vermutungen allerdings widerlegen wenn er drei einander nicht widerspre chende Beweismittel hat Als Beweismittel gelten mitunter die Rech nungsanschrift die IP Adresse Bankangaben aber auch sonstige wirtschaftlich relevante Informationen 2 BESTIMMUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS In gewissen Fällen kann bereits die Bestimmung des Leistungserbrin gers schwierig sein Auch hierzu stellt die Durchführungsverord nung eine Vermutung auf 3 Demnach gilt bei elektronisch erbrach ten Dienstleistungen über ein Telekommunikationsnetz eine Schnitt stelle oder ein Portal wie ein Appstore derjenige immer als Leis tungserbringer der in eigenem Namen aber für Rechnung eines anderen Anbieter tätig wird Diese Vermutung kann u U unter gewissen Voraussetzungen widerlegt werden II EINFÜHRUNG DES MINI ONE STOP SHOPS MOSS VERFAHREN Die Änderung der Leistungsortregelungen in diesem Bereich hat daher zur Folge dass ein Unternehmer der diese Leistungen an in der Europäischen Union ansässige Privatpersonen erbringt die Umsatzsteuer im jeweiligen Verbraucherland abführen muss Dies erfordert daher grundsätzlich eine umsatzsteuerrechtliche Registrie rung in den jeweiligen Ländern sowie die Abgabe von Umsatzsteu ervoranmeldungen Hiermit verbunden wären allerdings ein großer Aufwand sowie hohe Rechtsbefolgungskosten Auch um die Kosten für die Unter 3 Art 9 a VO EU Nr 282 2011 i d F VO EU Nr 1042 2013 BEISPIEL Unternehmer U aus Österreich erbringt elektronische Dienst leistungen an Privatpersonen in Deutschland Italien und Spanien Seit dem 01 01 2015 sind die Leistungen an Pri vatpersonen in Deutschland am Empfängerort Deutschland Leistungen an Privatpersonen in Italien am Empfängerort Italien und Leistungen an Privatpersonen in Spanien am Empfängerort Spanien steuerbar U müsste sich daher um satzsteuerrechtlich in Deutschland Italien und Spanien re gistrieren dort die jeweiligen Umsatzsteuern abführen und Umsatzsteuererklärungen abgeben BEISPIEL Max Müller verfügt über eine SIM Karte aus Deutschland und bezieht in Österreich über das mobile Netzwerk eine kostenpflichtige Spiele App von der Firma Spiele 2000 mit Sitz in Italien Nachdem die SIM Karte den deutschen Ländercode aus weist wird als Empfängerort Deutschland vermutet BUCHTIPP COMPLIANCE AKTUELL 1 AUFLAGE Ruhmannseder Lehner Beukelmann Compliance aktuell ist ein Manual und für alle die sich in der Praxis mit Compliance befassen ganz gleich ob im Unterneh men oder in der Beratung Es enthält alle für die Praxis wesent lichen Informationen in einem einzigen Sammelwerk auf hohem Niveau aber sehr praxisorientiert und umfassend aufbe reitet Mit dieser Arbeitshilfe lösen Sie alle aufgeworfenen Com pliance Fragen und nehmen noch an der Entwicklung von Com pliance teil Compliance aktuell bietet eine ideale Arbeitshilfe für die Beant wortung aller compliance rechtlichen Fragestellungen systema tisch geordnet nach den Themen Organhaftung und Compliance Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz Bank und Kapitalmarktrecht Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht Information Technology IT Intellectual Property IP Kartellrecht Öffentliche Unternehmen Steuer und Steuerstrafrecht Vergaberecht Wirtschaftsstrafrecht Rechnungslegung und Controlling Unternehmensinterne Ermittlungen Länderteil Österreich Länderteil Schweiz 1004 Seiten Loseblattwerk zzgl Aktualisierungslieferungen Im Ordner ISBN 978 3 8114 3809 5 Erschienen bei C F Müller 16 5 x 23 5 cm Preis 99 99 Euro SERVICE MESSEN DHK aspekte 03 2015 63

Vorschau Aspekte 03/2015 Seite 63
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