Haftungsrisiken für Geschäftsführer In der GmbH werden die Leitung der Gesellschaft im Innen verhältnis und die Vertretung der Gesellschaft im Außenver hältnis durch den Geschäfts führer wahrgenommen Dem Geschäftsführer erwachsen zum einen Pflichten aus seiner Organstellung zum anderen aus dem Anstellungsvertrag Diese sind voneinander un abhängig Rechtsanwalt Dr Felix Ruhmannseder zeigt auf was man beispielsweise bei der Mitarbeiterentsendung und der Versandhandelsrege lung bedenken muss Das MOSS Verfahren ist da Zum 01 Januar 2015 ist eine neue EU Richtlinie zur Umsatzsteuer in Kraft getreten Betroffen sind alle Unternehmen die in den Bereichen Telekommunikation Rundfunk und elektronische Dienstleistungen im EU Ausland tätig sind Für diese Leistungen wurde eine einzige Anlaufstelle der EU Umsatzsteuer One Stop Shop MOSS geschaf fen Durch diese einzige Anlaufstelle sollen die Rechtsbefolgungskosten der Unternehmer minimiert werden Hintergrund dieser neuen Regelungen war die Übereinstimmung der mehrwert steuerrecht lichen Behandlung dieser Dienstleistungen mit einem der wesentlichen Mehr wertsteu er Grundsätze Danach sollten die Einnahmen der Mehrwertsteuer als eine den Konsum belastende Steuer dem Mitgliedstaat zufließen in dem der Ver oder Gebrauch der Gegenstände oder Dienstleistungen erfolgt Was bei der Bestimmung des Leistungsortes zu beachten ist und welche Fristen einzuhalten sind erklärt unsere Rechtsexpertin anhand praxisnaher Beispiele 65 62 Kompetenz bei Lebensmitteln Die Deutsche Handelskammer in Österreich hat seit 2011 ein Kompetenzcenter Ernährungswirtschaft aufgebaut Sie unterstützt damit deutsche Lebensmittelunter nehmen beim Markteintritt in Österreich und führt im Auftrag der deutschen Bundes und Länderministerien für Landwirtschaft und der Agrarmarketinggesellschaften der deutschen Bundesländer regelmäßig Bran chenveranstaltungen in ganz Österreich durch Das Gute dabei Man kann die Produkte kosten schmecken verarbeiten erleben und darüber dis kutieren 66 DHK aspekte 03 2015 61 SERVICE MESSEN MOSS Geschäftsführerhaftung Lebensmittelkompetenz

Vorschau Aspekte 03/2015 Seite 61
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