FACEBOOK TWITTER CO AM ARBEITSPLATZ Die DHK Praktikergespräche in Salzburg beleuchte ten ein Thema mit dem mittlerweile jedes Unterneh men und jeder Mitarbeiter konfrontiert sind Die private Nutzung von Firmen IT Am 26 November 2014 lud die Landesdelegation der DHK Ge schäftsstelle Salzburg mit Unterstützung von Beiratsmitglied Mag Helmut Koller und der Kanzlei Berger Partner Rechtsanwälte Salzburg ins Restaurant K K zu den DHK Praktikergesprächen Das Thema in diesem Jahr lautete Risiken und Gefahren der all täglichen Nutzung von IT und neuen Medien durch Arbeitnehmer und der Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers Als Vortragende konnten Univ Ass Mag Michaela Fischer Univer sität Salzburg und Mag Thomas Perfeller Kanzlei Berger Part ner Rechtsanwälte Salzburg gewonnen werden Zunächst wurde über den Handlungsspielraum des Arbeitgebers bei der privaten Nutzung betrieblicher IT durch Arbeitnehmer auf geklärt In diesem Zusammenhang kann der Arbeitgeber alternativ zu einem gänzlichen Verbot die Nutzung durchaus erlauben und entsprechende Verhaltensregeln vorgeben In betriebsratspflichti gen Unternehmen ist zudem regelmäßig ein Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen Problematisch sind vor allem die Kontrolle der privaten Nutzung der betrieblichen IT sowie die Einhaltung der Verhaltensregeln da hiermit meistens ein Eingriff in die Persönlich keitsrechte der Arbeitnehmer verbunden ist Verstöße sowohl gegen die Verhaltensregeln als auch gegen ein allfälliges Verbot können bis hin zur Kündigung führen Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden anhand von Fällen aus der Praxis die sich im Zusammenhang mit der Nutzung von Face book Twitter Co ergeben haben näher erörtert Weiters wurde der neueste Trend im Arbeitsalltag behandelt dass Arbeitnehmer vermehrt ihre privaten Endgeräte wie Smartphones oder Laptops mitbringen und dienstlich verwenden Diese unter Bring your own device BYOD bekannte Entwicklung bringt neben den vermeintlichen Vorteilen auch erhebliche Unsicherheiten für den Arbeitgeber mit sich Nachdem der Arbeitnehmer Eigentü mer des Gerätes ist und eine Vermischung von privaten mit berufli chen Daten droht sind eine vertragliche Regelung und eine techni sche Lösung zum Beispiel mittels Mobile Device Manage ment Software unbedingt erforderlich um eine für alle Beteiligten sinnvolle Vorgehensweise zu erzielen Nach dem Vortrag lud Hausherr Mag Koller die Teilnehmer zum Buffet mit freundlicher Unterstützung des Restaurants K K ein In geselliger Runde mit anregenden Diskussionen und Erfahrungsaus tausch mit den Vortragenden und den Teilnehmern klang der Abend aus Constanze Sölch Verstöße gegen IT Verhaltensregeln können zur Kündigung führen Fo to m tk an g F ot ol ia c om RA Dr Wolfgang Berger Mag Helmut Koller Mag Michaela Fischer und Mag Thomas Perfeller v l Fo to D H K EVENTS DHK aspekte 01 201512

Vorschau Aspekte_01_2015 Seite 12
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