Aspekte_04_2014 Seite 55

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Wir für Sie Übersicht Alte und neue Rechtslage Gründung vor Juli 2013 Gründung Juli 2013 bis Februar 2014 Gründung ab März 2014 Geltendes Gesetz Alte Rechtslage GesRÄG 2013 AbgÄG 2014 Stammkapital mind 35 000 mind 10 000 mind 35 000 Mindesteinlage in bar 17 500 5 000 17 500 Mindestkörperschaftssteuer 5 vom Mindeststamm kapital 1 750 1 5 Jahr 500 6 10 Jahr 1 000 ab 11 Jahr 1 750 1 5 Jahr 500 6 10 Jahr 1 000 ab 11 Jahr 1 750 Haftung der Gesellschafter auch bei Insolvenz wenn Kapital nicht voll ständig eingezahlt wurde bis 35 000 Euro bis 10 000 bis 35 000 Folgen der neuen Änderung Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 35 000 Bareinlage 17 500 bis zum 01 03 2024 Zehn Jahres Frist Haftung der Gesellschafter per sönlich für Differenz bei zu gerin ger Einzahlung nach Fristbablauf Sollten Sie als deutscher Unternehmer eine umfangreiche Geschäftstätigkeit in Österreich anstreben so wird die Grün dung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in jedem Fall zur zwingenden Notwendigkeit um in Österreich gewerblich tätig zu werden 13 13 Näheres zu dem Thema Gründung einer Zweigniederlassung finden Sie in unserem DHK Artikel Gründung einer Zweigniederlassung in Österreich in der Ausgabe 04 2011


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