GAV 2015 Seite 8

Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.

Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 8 I Zielsetzungen Die Vertragsparteien sind überzeugt die dem Gärtnergewerbe sich stellenden künftigen Aufgaben und Probleme am besten dadurch lösen zu können indem sie diese gemeinsam und getragen vom Gedanken einer echten Partnerschaft behandeln Im Bestreben die Interessen der Berufsorganisationen zum gemeinsamen Wohl der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden gebührend zu fördern eine für alle beteiligten Vertragsparteien fortschrittliche Arbeitsordnung zu erreichen und dadurch den Arbeitsfrieden zu gewährleisten ihre Abkommen dem Grundsatz von Treu und Glauben zu unterstellen und bei der Anwendung ihrer Vereinbarungen und deren Durchführung die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen die gemeinsamen Interessen zu fördern wie Förderung der Arbeitssicherheit der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge Förderung der beruflichen Aus und Weiterbildung Förderung der Qualität Erlass und Durchführung zeitgemässer Submissionsbedingungen regelmässige Beschäftigung Vergabe von Gärtnerarbeiten der öffentlichen Hand nur an Betriebe welche dem GAV unterstellt sind und die gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen einhalten Bekämpfung der unlauteren Konkurrenz durch unseriöses Preisunterbieten Bekämpfung der Umgehung des Vertrages In diesem Sinne vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen das Folgende II Vertragsparteien 1 Vertragsparteien Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag nachfolgend GAV genannt ist abgeschlossen zwischen JardinSuisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz nachfolgend JS genannt einerseits und dem Berufsverband Grüne Berufe Schweiz nachfolgend GBS genannt andererseits


Vorschau GAV 2015 Seite 8