GAV 2015 Seite 23

Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.

Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 23 Betriebe des Garten und Landschaftsbaus Übrige Betriebe Einteilung Definition Vorarbeitende Arbeitnehmende welche eine anerkannte höhere Fachausbildung Obergärtner in Gärtner Polier Grünpflegespezialist u Ä mit Erfolg absolviert haben oder die vom Arbeitgebenden als Vorarbeitende anerkannt sind Kundengärtner in Arbeitnehmende welche eine anerkannte Fachausbildung mit Erfolg absolviert haben oder die vom Arbeitgebenden offiziell als Kundengärtner innen anerkannt sind Gärtner in mit Eidg Arbeitnehmende mit Lehrabschluss Eidg Fähigkeitszeugnis oder Fähigkeitszeugnis gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis und mindestens 3 und mehr als 3 Jahren und mehr Jahren Berufserfahrung in der Branche Berufserfahrung Gärtner in mit Arbeitnehmende mit Lehrabschluss Eidg Fähigkeitszeugnis oder Eidg Fähigkeitszeugnis gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis Gärtner in mit Arbeitnehmende welche das Eidgenössische Berufsattest Gärtner Eidg Berufsattest Garten und Landschaftsbau erworben haben Gartenarbeitende Arbeitnehmende ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung Einteilung Definition Obergärtner in Arbeitnehmende welche eine anerkannte höhere Fachausbildung Gärtner Polier Grünpflegespezialist u Ä mit Erfolg absolviert haben oder die vom Arbeitgebenden als Vorarbeitende anerkannt sind Gärtner in mit Eidg Arbeitnehmende mit Lehrabschluss Eidg Fähigkeitszeugnis oder Fähigkeitszeugnis gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis und mindestens 3 und mehr als 3 Jahren und mehr Jahren Berufserfahrung in der Branche Berufserfahrung Gärtner in mit Arbeitnehmende mit Lehrabschluss Eidg Fähigkeitszeugnis oder Eidg Fähigkeitszeugnis gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis Gärtner in mit Arbeitnehmende welche das Eidgenössische Berufsattest Gärtner Eidg Berufsattest Pflanzenproduktion erworben haben Gärtnereimitarbeitende Arbeitnehmende ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung Praktikanten Arbeitnehmende im Rahmen des Programms des Schweizerischen Bauernverbandes


Vorschau GAV 2015 Seite 23