GAV 2015 Seite 22

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Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 22 XV Löhne Zuschläge 44 Leistungslohn 44 1 Der Bruttolohn soll dem Arbeitsplatz der Persönlichkeit und der Leistung der Arbeit nehmenden sowie den üblichen vereinbarten Ansätzen entsprechen 44 2 Vorbehalten bleiben die Lohnveränderungen gemäss Art 54 GAV 45 Stunden Monats und Jahreslohn 45 1 Der Lohn wird zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in der Regel als Monatslohn vereinbart 45 2 Der Stundenlohn ergibt sich aus der Division des Monatssalärs durch die im Lohn regulativ vereinbarte monatliche Arbeitszeit 45 3 Alle Arbeitnehmenden erhalten per Ende jeder Abrechnungsperiode mindestens aber zweimal pro Jahr eine Abrechnung über die geleisteten Arbeitsstunden 45 4 Bei Austritt der Arbeitnehmenden während des laufenden Jahres wird eine Schluss abrechnung erstellt 45 5 Sofern diese Schlussabrechnung für die Arbeitnehmenden ein Stundenminus auf zeigt kann diese fehlende Zeit während der Kündigungsfrist nachgeholt werden Kann ein Stundenminus welches auf Anordnung der Arbeitgebenden entstanden ist bis zum Austritt der Arbeitnehmenden nicht ausgeglichen werden verfällt die ses zulasten der Arbeitgebenden Art 324 OR 46 Mindestlöhne 46 1 Die Löhne entsprechen mindestens den im Lohnregulativ Art 54 GAV aufgeführ ten Ansätzen Mindestlöhne 46 2 Für Mitarbeitende mit einer Minderleistungsfähigkeit können die Mindestlöhne mit einer zwischen den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden gegenseitig unterzeichneten Vereinbarung unterschritten werden Sofern die Arbeitnehmenden zusätzlich eine Vergütung einer behördlichen Stelle IV Sozialamt usw erhalten und damit den Mindestlohn erreichen muss die Vereinbarung nicht der paritäti schen Kommission eingereicht werden In allen anderen Fällen muss die Vereinbarung der paritätischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden 46 3 Kategorien von Arbeitnehmenden siehe Tabelle Seite 23 Gelernte Berufsarbeitende mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz können während der Dauer der Differenz der Lehrzeit in die untere Lohneinteilung eingestuft werden Gärtner in EFZ einer anderen gärtnerischen Fachrichtung als Garten und Landschaftsbau können in den ersten beiden Jahren wie ein Gärnter in mit Eidg Berufsattest entlöhnt werden


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