GAV 2015 Seite 19

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Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 19 und anderer Abwesenheiten werden normalerweise pro Tag die Stunden anhand der durchschnittlichen Arbeitszeit gemäss dem für das entsprechende Jahr gelten den betrieblichen Arbeitszeitkalender bestimmt In der Betriebsordnung können aber auch die durchschnittlichen Arbeitszeiten für die Stundenabrechnung fest geschrieben werden 33 6 Beträgt bei auswärtiger Arbeit die tägliche Reisezeit für Hin und Rückfahrt ab und zur Sammelstelle 30 Minuten oder weniger wird diese Reisezeit nicht entschädigt Übersteigt sie indessen 30 Minuten ist die Differenz zu 30 Minuten zum Grundlohn zu entschädigen 33 7 Können allfällige Überstunden und Überzeit infolge Beendigung des Arbeitsver hältnisses nicht mehr mit Freizeit von gleicher Dauer kompensiert werden sind sie gemäss Art 48 2 bzw 48 5 GAV zu vergüten Kann ein allfälliges Stundenminus das auf Anordnung der Arbeitgebenden entstanden ist bis zum Austritt der Arbeit nehmenden nicht ausgeglichen werden verfällt dieses zulasten der Arbeitgebenden 34 5 Tage Woche Die Arbeitsstunden sind auf fünf Tage in der Woche zu verteilen mit Ausnahme der Wochen in die ein arbeitsfreier Tag fällt in denen Arbeitsspitzen anfallen oder Aus fallstunden kompensiert bzw vorgeholt werden 35 Einhaltung der Arbeitszeit 35 1 Die Arbeitnehmenden haben die betriebliche Arbeitszeit einzuhalten und ihre Präsenz im Arbeitsbuch oder auf dem Tagesrapport einzutragen 35 2 Die Arbeitnehmenden haben die ausgefallene Arbeitszeit nachzuholen falls sie die Arbeit selbstverschuldet und ohne Absprache mit den Arbeitgebenden zu spät antreten vorzeitig verlassen oder unterbrechen 35 3 Unterbruch der täglichen Arbeit Pausen Die Arbeitszeit muss durch eine unbezahlte Pause unterbrochen werden Zeit punkt und Dauer der Pause legen die Arbeitgebenden einvernehmlich fest Während der Pause dürfen die Arbeitnehmenden den Arbeitsplatz verlassen Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit d h sie sind nicht bezahlt Die Mittagspause soll den lokalen Verhältnissen Rechnung tragen und bis zu einer Stunde wenigstens jedoch eine halbe Stunde betragen Die Mittagspause gilt nicht als Arbeitszeit 36 Vorholzeit Können Arbeitnehmende infolge Krankheit Unfall oder obligatorischen Wehrdienstes vorgeholte Arbeitszeit nicht beziehen so können sie dieselbe nach Absprache mit den


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