GAV 2015 Seite 18

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Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 18 zen im Beruf auseinanderzusetzen und sich permanent weiterzubilden 31 2 Der Arbeitnehmende hat Anspruch auf jährlich drei Tage Bildungsurlaub Lohn und Kurskosten sind betriebsintern zu regeln 32 Spezielle Weiterbildung 32 1 Die in Art 31 2 GAV erwähnten drei Arbeitstage pro Jahr für Weiterbildung im Beruf können für spezielle Aufgaben um drei weitere Arbeitstage erhöht werden Diese Regelung gilt für folgende Arbeitnehmende Berufsexpertinnen und Berufsexperten Mitglieder von Aufsichtskommissionen im Berufsbildungswesen Arbeitnehmende die nebenamtlich als Lehrlingsausbildende beschäftigt sind Arbeitnehmende die in einem der vertragsbeteiligten Arbeitnehmendenverbände eine nebenamtliche Funktion haben sofern sie mindestens fünf Jahre in der Branche arbeiten Arbeitnehmende die Funktionen im Bereich Mitwirkung oder den verbands eigenen Sozialwerken inne haben 32 2 Die Entschädigung ist betriebsindividuell zu regeln Sofern die speziellen Weiter bildungstage von den Arbeitgebenden entlöhnt werden steht eine allfällige Ent schädigung für diese Tätigkeit den Arbeitgebenden zu XIV Arbeitszeit Ferien Feiertage Absenzen 33 Arbeitszeit 33 1 Die jährliche Arbeitsstundenzahl ist im Lohnregulativ Art 54 GAV festgelegt und schliesst Absenzstunden für ordentliche Ferien Feiertage Militär und Zivil schutz ein 33 2 Die Jahreseinteilung der Arbeitszeit Sollstunden kann saisonabhängig und betriebs individuell erfolgen Sie ist im Sinne einer Planungsvorgabe im Betrieb bekannt zu geben In der Planung darf bei den Betrieben des Garten und Landschaftsbaus das Maximum höchstens 50 Stunden betragen 33 3 Bei Arbeitsspitzen bzw Arbeitsausfällen kann von der Planungsvorgabe gemäss Art 33 2 GAV abgewichen werden 33 4 Zur Bewältigung von Arbeitsspitzen bzw zur Kompensation von Arbeitsausfällen können Tagesarbeitszeiten von höchstens 11 Stunden angeordnet werden wobei die wöchentliche Maximalarbeitszeit für einen angemessenen Zeitraum bis 55 Stunden betragen darf 33 5 Bei Feiertagen Ferien sowie individuellen Ausfalltagen infolge Krankheit Unfall


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