GAV 2015 Seite 16

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Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 16 Materialien die ihnen zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt werden sorgfältig zu behandeln 24 3 Arbeitnehmende haben sich für deren Bedienung alle erforderlichen Kenntnisse anzueignen 24 4 Arbeitnehmende dürfen geheim zu haltende Tatsachen wie namentlich Fabrika tions und Geschäftsgeheimnisse von denen sie im Dienste der Arbeitgebenden Kenntnis erhalten während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen auch nach dessen Beendigung bleiben sie zur Verschwie genheit verpflichtet soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen der Arbeitgebenden erforderlich ist Arbeitnehmenden ist es untersagt fremde Perso nen ohne Erlaubnis des Inhabers in den Betrieb einzulassen 24 5 Beobachtungen und Wahrnehmungen von Tatsachen die Arbeitgebenden Schaden zufügen könnten sind den Betriebsinhabenden den Vorgesetzten oder deren Stellvertretung unverzüglich zu melden 25 Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung 25 1 Arbeitnehmende unterstützen die Arbeitgebenden in der Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung Sie haben die Weisungen der Arbeitgebenden über die Unfall verhütung strikte zu befolgen 25 2 Bei Verletzung der gebotenen Sorgfalt werden die Arbeitnehmenden gegebenen falls schadenersatzpflichtig 26 Verbot der Schwarzarbeit 26 1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses inkl Ferien und Freizeit dürfen Arbeit nehmende keine Arbeit gegen Entgelt für Dritte leisten 26 2 Verletzungen dieser Bestimmungen können zum Verlust der Ferienvergütungen führen und berechtigen Arbeitgebende nach schriftlicher Verwarnung mit Hinweis auf die Konsequenzen im Wiederholungsfall zur fristlosen Auflösung des Arbeits verhältnisses 27 Herausgabepflicht Bei Beendigung spätestens am letzten Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses haben die Arbeitnehmenden den Arbeitgebenden sämtliche Unterlagen die sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erstellt oder verwendet haben sowie sämtliche Arbeits werkzeuge herauszugeben 28 Überstundenarbeit Bei Bedarf sind Arbeitnehmende zur Leistung von Überstunden verpflichtet


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