GAV 2015 Seite 14

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Inhalt

Gesamtarbeitsvertrag der Grünen Branche 14 X Vollzugskosten 19 Träger in der Vollzugskosten 19 1 Pro GAV unterstelltem Betrieb wird ein Betrag auf ein gesondertes Konto der paritätischen Kommission einbezahlt 19 2 Allfällige Kosten aus dem Vollzug dieses GAV werden sofern sie nicht gemäss Art 14 2 GAV von fehlbaren Arbeitgebenden zu übernehmen sind aus diesen Beiträgen bezahlt 19 3 Einbezahlte Gebühren für Anschlussverträge Art 8 GAV und für Verfahrenskosten im Sinne von Art 14 2 GAV werden vom Sekretariat der paritätischen Kommission erhoben und auf das Konto der paritätischen Kommission einbezahlt 19 4 Die Anrufung der eidgenössischen Einigungsstelle wird von den Vertragsparteien gemäss Art 11 2 GAV zu gleichen Teilen getragen 19 5 Das Sekretariat und die Aktivitäten der paritätischen Kommission werden über dieses Konto finanziert 19 6 Die paritätische Kommission verabschiedet jährlich den Jahresbericht und die Rechnung der paritätischen Kasse 19 7 Details sind in einem gesonderten Reglement geregelt Dieses Reglement gilt nur für die vier Jahre der Laufzeit dieses Vertrages Normative Regelungen XI Pflichten der Arbeitgebenden 20 Anstellungsverhältnis 20 1 Die Bestimmungen des GAV über Abschluss Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des GAV unmittelbar für die unterstellten Arbeitgebenden und deren Arbeitnehmende und können nicht weg bedungen werden sofern der GAV nicht etwas anderes bestimmt 20 2 Allen Arbeitnehmenden ist bei Stellenantritt der gültige GAV abzugeben Zusätzlich ist der GAV auf der Homepage der Sozialpartner aufzuschalten 20 3 Abreden zwischen unterstellten Arbeitgebenden und deren Arbeitnehmenden die gegen die zwingenden Vorschriften des Gesetzes oder des GAV verstossen sind ungültig und werden durch die entsprechenden Bestimmungen des GAV bzw des Gesetzes ersetzt


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