Kern Geltungsbereich und erweiterter Geltungsbereich Kern Geltungsbereich erweiterter Geltungsbereich Geltungsbereich Bebauungspläne 6 Neues aus dem Flääge Die neue Orts und Gestaltungssatzung Wie sieht Winningen in Zukunft aus Der Gemeinderat hat die neue Erhaltungs und Ge staltungssatzung verabschiedet Wer glaubt dass ihndas wenig berührt sollte sich das Werk genauer an schauen Denn hinter dem Wortgetüm steckt nichtsweniger als die Vorgabe wie sich der Rat den Ortvorstellt Wer meint etwa sein Häuschen nach eige nen Vorstellungen bauen zu können oder auch nureinen Umbau ohne den Blick in die Satzung der irrtgewaltig Zwischen 5 000 und 50 000 Euro Geldbußekönnen Verstöße kosten Mit der neuen Satzung diejetzt vom Rat verabschiede tet wurde schreibt die Ge meinde eine Regelung ausdem Jahre 1986 fort undpasst sie der Neuzeit an Fast zweieinhalb Jahre hateine Arbeitsgruppe darangewerkelt mit Unterstüt zung der Beratungsgesell schaft Stadt Land Plus Mit der Satzung wird klar dass die Gemeinde es nichtjedem einzelnen Bürgerüberlassen will wie er sein Luggem nach Außen prä sentiert Der gewachseneund historische Charakterder Moselgemeinde soll ge wahrt bleiben Das hat vorallem im Kernbereich Kon seqenzen für jeden der seinHaus neu bauen oder verän dern möchte Und das be rührt dann die substanzielleDarstellung von der Dach form über die Farbe dieGestaltung von Fenstern über Satellitenanlagen biszur Energiedämmung oder Wandöffnungen Auch werWerbeanlagen anbringenwill sollte in die Satzungschauen Ortsbürgermeister ErticPeiter Die Satzung istkeine Fessel aber ein Rah men der eine leicht undsehr anschaulich es wirdhierzu eine Broschüregeben nachvollziehbareRichtung vorgibt Dies mitdem Ziel historisch wichti ges zu bewahren und gleich zeitig modernes zugestalten Erhalten und Ge stalten in historischen Bezü gen ohne den Gedanken derDorferneuerung aus denAugen zu verlieren Das diesim heutigen Winningen nach36 Jahren eine neue Satzungbedeutet ist selbsterklä rend Das hätte eigentlichschon früher geschehenmüssen In der Präambel heißt es Die Erhaltung des städte baulichen und baukulturel len Erbes derOrtsgemeinde Winningenist eine Aufgabe von hoherkultureller Bedeutung DasZiel dieser Satzung ist esdaher das gewachsene cha rakteristische Orts undStraßenbild von Winningenzu wahren und zu gestaltensowie neue architektoni sche und städtebaulicheQualitäten zu fördern undzu entwickeln Die Erhal tungs und Gestaltungssat zung basiert aufstädtebaulichen und archi tektonischen Wertmaßstä ben unter Einbeziehung derhistorisch ub erliefertenQualitäten Denkmalpflege rische Belange lassen sich Es macht schon einen Unterschied ob das Gebäude im Kern oder im erweiterten Bereich liegt Wer ein Hausim Kernbereich besitzt und verändern möchte sollte sich die Satzung genau anschauen Die Regelungen derSatzung sind bei Neubauten oder Änderungen an bestehenden baulichen Anlagen zu beachten Durch die Sat zung werden keine Eingriffe in bestehende Gebäude notwendig Bestandsschutz durch diese Satzung alleinenicht regeln Sie sind im Ein zelfall durch Untere Denk malschutzbehörde desLandkreises Mayen Koblenzzu beurteilen Mit dieser Satzung soll dieHandlungs und Rechtssi cherheit gefördert Behör denwege vereinfacht sowiedas Bauen erleichtert undbeschleunigt werden DieSatzung soll zur positivenWahrnehmung der Werteund Qualitäten des Ortsbil des beitragen In der Satzung heißt es wei ter Die Satzung gilt fur dieErhaltung und äußere Ge staltung von Gebäuden undallen anderen baulichen An lagen sowie fur die Gestal tung von unbebautenFreiflächen privater Grund stuc ke in den festgesetztenGeltungsbereichen Es wirdzwischen dem Kern Gel tungsbereich OrtskernWinningen und dem er weiterten Geltungsbereich Ortslage Winningen unter schieden Die Regelungensind grundsätzlicher Natur z B Dachform Farbe derDachdeckung und sind imSatzungstext explizit her vorgehoben BestandsschutzDie Regelungen der Satzungsind bei Neubauten oderÄnderungen an bestehen den baulichen Anlagen zubeachten Durch die Satzungwerden keine Eingriffe in be stehende Gebäude notwen dig Bestandsschutz Was sollte man tun wenn man bauen odersonstige Änderungenvornehmen möchte Besprechen Sie die Maß nahme vorab mit Ihrem Ar chitekten Handwerker ihrem Ortsbur germeisterbzw dem Bauamt der Ver bandsgemeinde Rhein Mosel und oder derBaugenehmigungs bzw Denkmalschutzbehördebeim Landkreis Mayen Ko blenz Die Gemeinde oderKreisverwaltung wird Ihnenmitteilen ob ein Bauantragnotwendig ist Wer sorgt fur die Einhal tung derVorschriften Die Gestaltungssatzungwird von der Unteren Bau aufsichtsbehörde beimLandkreis Mayen Koblenz inderen Zuständigkeit undVerantwortung angewendet In einem Bauantragsverfah ren wird vom Landkreis au tomatisch mit ub erpruf t obdie Vorschriften der Gestal tungssatzung eingehaltenwerden Was passiert bei Verstössen Wer diesen Vorschriftenvorsätzlich oder fahrlässigzuwiderhandelt begeht eineOrdnungswidrigkeit dienach 89 LBauO mit einerGeldbuße von bis zu 50 000 geahndet werden kann Fur Vorhaben fur die keineBaugenehmigung erforder lich ist kann eine Genehmi gung nach demDenkmalgesetz DSchG Rheinland Pfalz notwendigsein Alle Maßnahmen anoder in der Umgebung vonBaudenkmalen unterliegenimmer der denkmalrechtli chen Genehmigung durch den Landkreis Mayen Ko blenz als der zuständigenDenkmalschutzbehörde Liegt keine Genehmigungs pflicht vor so sind die Vor schriften dieser Satzung beider Ausfuh rung einzuhalten ein Antrag ist dann nicht er forderlich Gibt es Befreiungen vonden Vorschriften Die Ortsgemeinde Winnin gen kann Abweichungen vondieser Satzung in besondersbegrun deten Fällen unterden in dieser Satzung ge nannten Voraussetzungen durch Beschluss zulassen Isteine baurechtliche Geneh migung fur das Vorhaben er forderlich wird diese durchdie Baugenehmigungsbe hörde im Einvernehmen mitder Gemeinde erteilt Wollen Sie eine Abweichungin Anspruch nehmen so istein formloser Antrag auf dieZulassung einer Abweichungbei der Ortsgemeinde zustellen Die Ortsgemeindeleitet dann den Antrag miteiner Stellungnahme an dieUntere Bauaufsichtsbe hörde beim LandkreisMayen Koblenz zur Ent scheidung weiter Zudemkann die Bauaufsichtsbe hörde gemäß 69 1 LBauO Abweichungen von bauaufsichtlichen bau ordnungsrechtlichen An forderungen zulassen wenn sie unter Beruc ksich tigung des Zwecks der je weiligen Anforderungenund unter Wur digung dernachbarlichen Interessenmit den öffentlichen Belan gen vereinbar sind Ansprechpartner Ortsgemeinde WinningenAugust Horch Straße3 56333 Winningen Tel 02606 342 Verbandsgeme indeRhein Mosel Bauamt Bahnhofstraße 4456330 Kobern GondorfTel 02607 490 Landkreis Mayen KoblenzUntere Bauaufsichtsbe hörde oder Untere Denk malschutzbehörde Bahnhofstraße 956068 KoblenzTel 0261 108 0 Die Gemeinde möchte dieSatzung nach Genehmi gung durch die Aufsichtsbe hörde als Broschüredrucken und im Gemeinde büro auslegen Sie kann auchim Internet der Gemeinde www winningen de alsPDF Datei heruntergeladenwerden August Horch Straße Zehnthof

Vorschau UhlenSpiegel Nr. 16 Seite 6
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