Seite 12 bürgerzeitung Nr 9 November 2016 Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Jeden Donnerstag 7 00 bis 13 00 Uhr Wochenmarkt Marktplatz Mittwoch 16 11 2016 16 00 Uhr Bürgersprechstunde Rathaus Zimmer 11 1 Stock Donnerstag 17 11 2016 20 00 Uhr AUSVERKAUFT Ausfahrt freihalten Kabarett mit Michl Müller Stadthalle Freitag 18 11 2016 11 00 Uhr Eröffnung der Eisbahn Heiß auf Eis Marktplatz Freitag 18 11 2016 19 30 Uhr Jahreshauptversammlung des Obst und Gartenbauvereins Frickenfelden im Feuerwehrhaus Freitag und Samstag 18 und 19 11 2016 19 30 Uhr 15 00 bis 18 00 Uhr Theaterabend RMV RIKE Irrebach Großbreitenbronn Samstag 19 11 2016 8 00 bis 12 00 Uhr Bauernmarkt Marktplatz Samstag 19 11 2016 Weidenbacher Weihnachtsmarkt Weidenbach Samstag 19 11 2016 14 00 bis 15 30 Uhr Führung im unterirdischen atombombensicheren Hilfskrankenhaus Hof der Berufsschule Eingang Schulzentrum Bismarckstraße 24 Bisher berechnet die Stadt Gunzenhausen die Abwasser gebühren nach dem soge nannten modifizierten Fri schwassermaßstab Das heißt die Abwassergebühren werden ausschließlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet Dabei geht man davon aus dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwasser menge ungefähr im gleichen Verhältnis zu der auf dem Grundstück anfallenden Ab wassermenge steht Dabei wird nicht berücksichtigt ob und wie viel Niederschlags wasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die Kanalisation geleitet wird Die bisherige Form der Be rechnung wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bayeri schen Verwaltungsgerichtsho fes nur dann zulässig wenn bei der jeweiligen Kommune mindestens 90 Prozent der Be bauung fast gleichartig ist Ein weiterer Grund wäre wenn die Kosten für die Niederschlags wasserbeseitigung gemessen an den gesamten Kosten der Abwasserbeseitigung nicht erheblich sind In dem Fall hat das Gericht die Erheblichkeits grenze bei 12 v H gezogen Die Rechtslage verpflichtet nun die Stadt Gunzenhausen wie auch alle anderen Städte in Bayern die Umstellung auf die sogenannte gesplittete Ab wassergebühr zu prüfen Bei der Stadt Gunzenhausen sind diese beiden Vorausset zungen nicht gegeben Des wegen muss die Umstellung der Abrechnungsform auf die gesplittete Abwassergebühr erfolgen Der Stadtrat hat bereits am 27 März 2014 den Grundsatzbe schluss gefasst zum 1 Januar 2017 die gesplittete Abwas sergebühr einzuführen Inzwi schen hat sich gezeigt dass die Vorarbeiten sehr aufwen dig sind Deswegen musste der Einführungstermin auf den 1 Januar 2018 verschoben werden Die gesplittete Abwasser gebühr bedeutet nicht die Einführung einer neuen Ge bühr Durch die gesplittete Abwassergebühr wird ledig lich die bisherige einheitli che Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswasserge bühr aufgeteilt Dadurch wird künftig die Abwassergebühr verursachungsgerechter auf geteilt Allein die Aufsplittung der bisher einheitlichen Ge bühr führt an sich auch nicht zu einer Gebührenerhöhung Der eine Teil die Schmutzwas sergebühr wird wie bisher auf der Basis des bezogenen Frischwassers für die Besei tigung des Schmutzwassers erhoben Durch die Aufteilung reduzieren sich die über die Schmutzwassergebühr zu fi nanzierenden Kosten und da mit die Gebühren im Vergleich zur derzeitigen einheitlichen Gebühr Dann kommt die Gebühr für die Beseitigung des Nieder schlagswassers über den Ka nal dazu Diese soll künftig die Kosten für die Beseitigung des Oberflächenwassers decken Grundlage für die Festsetzung der Niederschlagswasserge bühr sind die für jedes ange schlossene Grundstück zu ermittelnden befestigten und abflusswirksamen Flächen wie zum Beispiel Dachflächen ge pflasterte Hofflächen etc Zur Ermittlung dieser Flächen wurde eine Befliegung durch geführt Diese wird im zeitigen Frühjahr 2017 noch einmal ak tualisiert Außerdem hat der Stadtrat am 30 Juni 2016 bereits fest gelegt dass die Ermittlung der abflusswirksamen Flä chen nach dem sogenannten Grundstücksabflussbeiwert verfahren erfolgt Dies bedeu tet dass jedes Grundstück individuell betrachtet wird und im Gegensatz zu anderen gän gigen Verfahren nicht ganze Quartiere über einen Kamm geschoren werden Nach der Befliegung werden den Grundstückseigentümern die für ihr Grundstück ermittel ten Flächen mitgeteilt Bei er heblichen Abweichungen zwi schen der ermittelten und der tatsächlich an die Kanalisati on angeschlossenen Flächen werden auf Antrag des Grund stückseigentümers oder auch von Amts wegen entsprechen de Korrekturen vorgenommen Zur Höhe der künftigen Ge bühren kann derzeit noch kei ne Aussage getroffen werden da bisher weder die Kosten aufteilung abgeschlossen ist noch die abflusswirksamen befestigten Flächen auch nur annähernd exakt ermittelt sind Die Erfahrungen anderer Städ te und Gemeinden haben gezeigt dass durch die Ein führung der gesplitteten Ab wassergebühr einzelne Grund stückseigentümer höhere andere niedrigere Abwasser gebühren bezahlen müssen Im Bereich der Ein und Zwei familienhäuser ergeben sich in der Regel keine oder nur gerin ge Änderungen Grundstücke mit einem hohen Frischwas serverbrauch und geringen befestigten Flächen zahlen künftig weniger Für Grund stücke mit großen befestigten Flächen und einem geringen Frischwasserverbrauch zum Beispiel Einkaufszentren Hal lenbauten werden die Abwas sergebühren steigen In der Bürgerversammlung für die Kernstadt und die Ortsteile am Montag 21 November um 19 Uhr in der Stadthalle gibt es weitergehende Informationen sowie Berechnungsbeispiele zur gesplitteten Abwasserge bühr Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei der Stadt Gunzenhausen Rathaus

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