bürgerzeitung Nr 9 November 2016 Seite 11 Die Stadt Gunzenhausen bit tet ihre Einwohner rechtzeitige und ausreichende Vorbereitun gen zu treffen damit sich bei winterlichen Straßenverhält nissen die Unfallgefahr verrin gert und die Unannehmlichkei ten durch Glätte und Schnee erträglich sind In diesem Zu sammenhang sind die Stadt und die Haus und Grund stücksbesitzer gefordert ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Trotz guter Vorbereitungen und ordnungsgemäßer Erfüllung der Streu und Räumpflicht kann es vor allem bei star kem oder lang anhaltendem Schneefall sowie überraschen dem Blitzeis zu Verkehrsbe hinderungen und Einschrän kungen kommen Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten dadurch mildern dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr vorsichtig und mit gegenseitiger Rück sichtnahme verhalten Die nachfolgenden Informati onen und Hinweise zum Win terdienst der Stadt Gunzen hausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbesitzer sollen aufzeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtungen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert denn er sorgt mit Mitarbeitern Räumfahrzeugen Fußtrupps sowie beauftragten Dritten dafür dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Der Winterdienst läuft nach ei nem Dringlichkeitsplan ab Als Erstes werden die Strecken des öffentlichen Personennah verkehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durchgangsstra ßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Ver kehrsbedeutung in Wohnge bieten und Tempo 30 Zonen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich in den Grenzen seiner Leistungs fähigkeit alle Straßen zu räu men Bei anhaltendem starkem Schneefall werden Straßen die im Dringlichkeitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorran gig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege zum Beispiel an Ampelanlagen Ze brastreifen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesi chert Im Bereich von norma len Kreuzungen werden die Anlieger gebeten den Schnee am Gehsteig so zu lagern dass ein ungehinderter Zu gang zur Kreuzung möglich ist Radwege Bei winterlichen Verhältnissen sind erfahrungsgemäß nur we nige Fahrradfahrer unterwegs Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die innerörtli chen Radwege zu räumen und zu streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freige halten werden da die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees benötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die inner orts und nicht direkt vor einem Privatgrundstück verlaufen werden durch den städtischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen da rauf einstellen dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein durchgängi ger Räum oder Streudienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwen det Bei der Auswahl des Streuma terials muss ein Kompromiss zwischen der Umweltverträg lichkeit und der zu bezwecken den Verkehrssicherheit gefun den werden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Splitt Salz Gemisch auf die Straße aufgetragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgän gerüberwegen und Radwegen Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert wird reines Salz gestreut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstückseigen tümer Durch die städtische Verord nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Win ter wird die Räum und Streu pflicht innerhalb der geschlos senen Ortslage überall im Stadtgebiet vor bebauten und unbebauten Grundstücken auf die Anlieger übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr an Sonn tagen ab 8 Uhr bis abends 20 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Situation erfordert mehrmals in diesem Zeitraum durchzu führen Was muss geräumt und ge streut werden Sicherungsflä chen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwe ge die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind unbeachtlich öffentliche Geh und Radwe ge die selbstständig ohne angrenzende Straße verlau fen auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbe schränktem Fahrverkehr ein Meter der Fahrbahn auf öffentlichen Ortsstra ßen ohne Gehweg mit be schränktem Fahrverkehr verkehrsberuhigte Bereiche etc zwei Meter der Fahr bahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fuß gängerüberwege Wege zum Überqueren der Fahrbahn ungehindert nutzbar sein und es müssen ausreichend breite Durchgänge in den Schnee haufen geschaffen werden zum Beispiel bei abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfah rer Ebenso müssen Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlauf schächte frei bleiben Welches Streumaterial darf verwendet werden Anlieger dürfen die öffent lichen Sicherungsflächen nur mit geeigneten abstumpfen den Stoffen also zum Beispiel Sand und Splitt streuen Aus Umweltgründen dürfen kein Streusalz oder sonstige ät zende Mittel auf öffentlichen Gehwegen benutzt werden Bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Stei gungen darf ausnahmsweise Tausalz gestreut werden Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten im Hinblick auf den Umweltschutz auch auf Privatgrund und Privat wegen kein Streusalz zu ver wenden Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße wird für die Bevölkerung bei Bedarf Sand zur Abholung kostenlos be reitgehalten Die Ausgabe er folgt in haushaltsüblichen Mengen in der Zeit von Mon tag bis Freitag 7 bis 12 Uhr Entsprechende Behälter zum Beispiel Plastiksäcke Eimer etc sind mitzubringen Streu material kann aber auch bei Baustofffirmen und anderen Geschäften in entsprechenden Abpackungen erworben wer den Bei Fragen bezüglich der Räum und Streupflicht für An lieger steht das Amt für öffent liche Sicherheit und Ordnung unter den Telefonnummern 0 98 31 5 08 116 118 oder 119 gerne zur Verfügung Rathaus Räum und Streupflicht für öffentliche Gehwege im Winter

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