bürgerzeitung Nr 8 Oktober 2016 Seite 7 Aktuelles Die Stadt Gunzenhausen ist auf dem Weg von der Arbeits gemeinschaft fahrradfreund liche Kommunen Bayern e V AGFK und dem bayerischen Innenministerium als Fahrrad freundliche Kommune zertifi ziert zu werden Im Jahr 2015 wurde von einer Fachjury eine Vorbereisung durchgeführt Für die Zertifizierung müssen u a alle innerörtlichen benut zungspflichtigen Radwege auf deren Rechtmäßigkeit über prüft werden Die Begründung dafür liegt in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 das die Anordnung der Benutzungs pflicht der Radwege nur bei Straßen sieht die ein außer gewöhnliches Gefährdungspo tenzial haben In der Gunzenhäuser Theo dor Heuss Straße bestand ein Zweirichtungsradweg für den eine Benutzungspflicht bestand Aufgrund des ge nannten Urteils mussten die Radfahrer in beiden Richtun gen den Radweg benutzen und durften nicht auf der Straße fahren Bisher entsprach der Zwei richtungsradweg nicht den Anforderungen an einen fahr radfreundlichen und sicheren Radweg Außerdem waren die rechtlichen Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben Deshalb wurde die Theodor Heuss Straße für den Radverkehr neu überplant Entsprechende Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Arbeitskreis Radlstadt einem Vertreter des städtischen Ord nungsamtes des Stadtbau amtes der Tourist Information der Polizeiinspektion Gunzen hausen sowie der AGENDA 21 diskutiert ausgearbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt Auch ein Antrag des Senioren beirates stand im Raum die Überquerung der Kreuzung Theodor Heuss Straße Wein bergstraße sicherer zu ma chen da der Beirat diese Kreu zung für ältere Personen als äußerst gefährlich ansah Der groß angelegte Kreuzungsbe reich und dadurch entstehende weite Strecken erschwerten die Querung Gerade die Nähe zum Neuen Friedhof machte eine Änderung der Situation notwendig Dazu kommt dass Anwohner der Theodor Heuss Straße mehr und mehr über den hohen Verkehrslärm durch zu schnell fahrende Autos klagten Die neue Radverkehrsplanung für den gesamten Straßenzug berücksichtigt nun alle ge nannten Problemsituationen In der Theodor Heuss Straße wurde nun die Radwegbenut zungspflicht für den baulichen Radweg aufgehoben Nun kön nen Radfahrer die in Richtung Weißenburger Straße unter wegs sind selbst entscheiden ob sie die Straße oder lieber den baulichen Radweg be nutzen Der bauliche Radweg erhielt eine Trennung von Fuß gängern und Radfahrern Für die Radfahrer ist der linke Strei fen des Weges vorgesehen So sind sie für Fahrzeuge die aus den Querstraßen oder aus pri vaten Grundstücksaufahrten kommen besser sichtbar Vor dem Kreisverkehr an der Frankenmuther Straße werden die Radfahrer auf die Straße geleitet Eine kleine Insel si chert die Einfahrenden So kann gewährleistet werden dass die Radfahrer nicht mehr über Fußgängerüberwege die Fahrbahn zu Fuß queren müs sen Nach dem Kreisverkehr wurde eine Auffahrt zum bauli chen Radweg geschaffen Ein ähnliches Problem bestand am Kreisverkehr an der Bay Wa Dort wurde eine Radfah rerfurt neben dem Fußgänger überweg markiert Da es sich bei dem Radweg entlang der Weißenburger Straße um einen straßenbegleitenden Radweg handelt haben die Radfahrer ebenso wie die Fahrzeuge auf der Fahrbahn Vorfahrt gegen über querenden Fahrzeugen Fahrzeuge die in oder aus der Theodor Heuss Straße in den Kreisverkehr fahren müssen Radfahrern Vorrang gewähren Für den Radverkehr aus Rich tung Weißenburger Straße in Richtung Grundschule Süd wurde ein Sonderstreifen Radfahrer markiert Trotz des Radstreifens ist ein Begeg nungsverkehr nach wie vor gefahrlos möglich Im Zweifel muss die eigene Geschwindig keit verringert werden Aus rechtlicher Sicht darf der Radfahrerstreifen überfahren werden wenn dies zur Errei chung von privaten Ein und Ausfahrten sowie von da hinter liegenden Parkstreifen dient Beides ist in der Theo dor Heuss Straße vorhanden Gestrichelte Linien dürfen überfahren werden wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird Die Breite der Markierung ist ebenfalls rechtlich vorge geben weshalb diese augen scheinlich sehr breit ausgefal len ist In den nächsten Jahren werden die Radfahrstreifen in der Reut bergstraße Frankenmuther Straße sowie in der Sonnen straße ebenfalls nach den gül tigen Richtlinien markiert Parken auf Radfahrstreifen ist bekanntermaßen verboten Bis April 2014 war das Parken links des Radfahrstreifens auf der Fahrbahn erlaubt Nach der Novellierung der Straßenver kehrsordnung ist Parken und Halten links des Radfahrstrei fens verboten Dies gilt für alle Radfahrstreifen Erste positive Ergebnisse hat zu Schulbeginn eine Ge schwindigkeitsüberwachung durch die hiesige Polizei er geben Im Bereich der Grund schule Süd konnte festgestellt werden dass die Geschwin digkeitsverstöße merklich zu rückgegangen sind Dies liegt in erster Linie an der optischen Verengung der Fahrbahn Wichtig ist der Hinweis dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren müssen Ausnahmen gelten für Kinder bis zum 8 Lebensjahr Die se müssen auf dem Gehweg fahren Kinder bis zum 10 Lebensjahr können wahlweise auf dem Gehweg sowie auf der Fahrbahn fahren Maßnahmen auf dem Weg zur Fahrradfreundlichen Kommune Eine deutliche Kennzeichnung macht die Autofahrer auf den Sonderstreifen Radfahrer aufmerksam Mit einem Verschwenk werden die Radfahrer vom Radweg auf den Radfahrstreifen geführt

Vorschau buergerzeitung2016nr08 Seite 7
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.