Seite 6 bürgerzeitung Nr 5 Juni 2016 Rathaus Die fleißigen Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und des Gartenbaubetriebes Hartmann tragen maßgeblich dazu bei die Stadt für den Sommer at traktiv zu machen Sie bepflanzen die Blumen beete und tröge auf den öf fentlichen Flächen und bringen an den öffentlichen Gebäuden die Blumenkästen an dass bis Anfang Juni die ganze Stadt zur Freude der einheimischen Bevölkerung und der Urlaubs gäste grünt und blüht Die Auswahl der Pflanzen er folgt nach den Vorgaben des Stadtbauamtes Lieferanten der Pflanzen sind die Gärtne reien Distler und Kuck Blumenschmuck macht die Stadt attraktiv So sieht es aus das neue Stadtlogo für Gunzenhausen Ein langer Prozess ging der Entscheidung voraus Zunächst waren einige regio nale Grafikbüros gebeten wor den Vorschläge einzureichen Diese Vorschläge brachten noch nicht die zündende Idee Mirjam Eischer bei der Stadt Gunzenhausen zu ständig für die gra fische Gestaltung der Drucksachen legte nun dem Stadtrat eine Aus wahl an Vorschlä gen vor Ein Logo soll leicht wiedererkennbar einfach und modern sein Die Stadt Gunzenhausen ar beitet seit sechs Jahren mit dem gleichen Schrifttyp Die ser sollte sich auch im neuen Logo wiederfinden damit vor handenes Prospektmaterial nicht veraltet wirkt und weiter verwendet werden kann Aufgabe war es das neue Logo so zu gestalten dass es auch auf farbigem Hintergrund gut wirkt Auch das Logo selbst kann farblich verändert werden und kann so in den verschiedenen städtischen Bereichen jeweils farblich an ders Verwendung finden Auf dem Logo ist der Fär berturm zu sehen der seit dem 14 Jahrhundert unsere Stadt prägt Der Schriftzug Gunzenhausen spiegelt sich und weist so auf den Altmühl see und die Altmühl hin Der Zusatz am Altmühlsee ist ein Pfund mit dem die Stadt wu chern kann und wurde des wegen dem Logo hinzugefügt Die Fraktionen haben die ver schiedenen Varianten aus führlich diskutiert und haben letztlich Punkte für ihre Vari ante vergeben Das endgültige Logo ist nun die Kombination aus den beiden Favoriten Es findet künftig Verwendung auf allen Briefen Visitenkarten Prospekten etc Ein neues Logo für unsere Stadt Es passiert immer wieder dass Gelbe Säcke weit vor dem Abholtermin ungesi chert an den Straßenrand gelegt werden Durch Wit terungseinflüsse wie Sturm Gewitter oder Starkregen werden die Säcke häufig be schädigt und der Inhalt wird umhergewirbelt Auch Tiere nagen die Säcke durch und verteilen den Inhalt auf der Straße Deswegen wird ge beten die Säcke erst kurz vor Abholung rauszustellen und am Gartenzaun o Ä zu befestigen dass Beschädi gungen des gelben Sackes und Umherfliegen des Inhalts verhindert wird Gelbe Säcke Sonnwendfeuer sind mindestens zwei Wochen vorher bei der Gemeinde schriftlich anzumelden In diesem Zusammenhang ist eine für das Feuer verantwortliche Person einzuteilen und na mentlich zu benennen Der Anmeldung ist ein Lageplan mit der genau eingezeichneten Abbrennstelle beizulegen Um schädlichen Umwelteinwirkungen Beeinträchtigungen der Tier und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken sind beim Abbrennen solcher Feuer folgende Punkte zu beachten 1 Sonnwendfeuer sind grundsätzlich auf weitestgehend vege tationsarmen Flächen abzubrennen Es ist darauf zu ach ten dass sich in der näheren Umgebung der vorgesehenen Orte keine bisher unbeeinträchtigten Biotope befinden Das Abbrennen von Sonnwendfeuern auf gesetzlich geschützten Biotopflächen vor allem Trockenrasenflächen ist verboten 2 Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeiten Reisig und Holz material darf deshalb erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden Reisig haufen die bereits längere Zeit liegen sind vor dem Verbren nen vorsichtig umzusetzen aufgefundene Tiere sind in einen neuen sicheren Unterschlupf zu bringen 3 Die Feuer dürfen nur entzündet werden wenn für die Umge bung keine Brandgefahren entstehen Die in 4 der Verord nung über die Verhütung von Bränden festgelegten Mindest abstände bei Feuer im Freien sind einzuhalten mindestens 100 m zu leicht entzündbaren Stoffen Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen Feuer und Glut müssen beim Verlas sen der Feuerstelle erloschen sein 4 Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz und Reisigmaterial verwendet werden Keinesfalls dürfen insbesondere behan deltes Bau und Abbruchholz Zaunlatten lackierte Holz materialien Obstkisten Schalungsmaterialien Paletten Tische Stühle oder sonstiger holziger Hausrat verwendet werden Zur Erhöhung der Flammenintensität dürfen nur na türliche Materialien wie z B harzreiche Hölzer verbrannt wer den Die Verwendung von Haus und Sperrmüllgegenstän den oder umweltgefährdender Stoffe als Brennmaterial ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geld buße geahndet werden Insbesondere dürfen keine Altreifen Kunststoffe oder Altöle abgelagert oder verbrannt werden 5 Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordne ten Entsorgung zuzuführen ORDNUNGSAMT Abbrennen von Sonnwendfeuern Simon Fickel vom städtischen Bauhof und seine Kollegen schmü cken das Rathaus mit Blumenkästen

Vorschau buergerzeitung2016nr05 Seite 6
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.