buergerzeitung2014nr9 Seite 6

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Seite 6 bürgerzeitung Nr 9 November 2014 Aktuelles Die Stadt Gunzenhausen weist auf die korrekte Entsor gung der Grüngutabfälle hin Privathaushalte aus dem ge samten Stadtgebiet der Stadt Gunzenhausen können ihre Grüngutabfälle in den dafür vorgesehenen Containern kostenlos entsorgen Aller dings wird noch einmal aus drücklich darauf hingewie sen dass nur Gartenabfälle und nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden dürfen Zu den Gartenabfällen gehö ren Gras und Heckenschnitt Rasen Laub Abraum von Beeten Balkonpflanzen und Stauden sowie Äste und Ge hölzschnitt bis max 10 cm Durchmesser und zwei Meter Länge Wichtig ist dass die Gartenabfälle nicht in Plastik tüten und säcken abgegeben werden da diese nicht kom postierbar sind Sortenreine Abfälle wie Laub und Rasen schnitt können in Pappkar tons oder speziellen Papier säcken angeliefert werden Küchenabfälle und Speise reste oder verdorbene Lebensmittel gehören dagegen nicht zu den Gartenabfällen sondern in die Biotonne Nicht in die Grüngutentsor gung gehören Erdaushub Gartenerde und Wurzelstöcke Die Container befinden sich an folgenden Standorten Städtischer Bauhof Ansbacher Straße Montag bis Freitag 7 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr Firma Ernst Aha Haus Nr 200 Montag bis Freitag 7 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Samstag 9 bis 12 Uhr Firma Ernst Deponiegelände in Cronheim Haus Nr 300 Montag bis Freitag 7 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr An den Abgabestellen werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt Grüngutentsorgung in der Stadt Gunzenhausen Bauplätze in Gunzenhausen und den Stadtteilen zu verkaufen Bis zu 50 Förderung auf den Grundstückspreis möglich Die Förderung ist befristet bis 31 Dezember 2014 Die Stadt Gunzenhausen bietet in folgenden Baugebieten Bau plätze an Im Stadtgebiet Gunzenhausen das Baugebiet Reutberg II sowie in den Stadtteilen Pflaumfeld Höhberg Laubenzedel Streudorf Oberasbach und Cronheim Beispiel Erwerb eines Baugrundstücks mit 798 m im städt Baugebiet Streudorf durch eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern Kaufpreis für Grundstück 48 678 00 Euro Nachlass 20 auf Grundstückspreis ohne Erschließung 9735 60 Euro Nachlass für zwei minderjährige Kinder à 4000 Euro 8000 00 Euro Förderung insgesamt 17 735 60 Euro Grundstückskaufpreis somit 30 942 40 Euro zuzügl Erschließungskosten Straße Kanal Wasser insgesamt 17 079 41 Euro Kaufpreis inkl Erschließung unter Berück sichtigung der städtischen Wohnbauförderung 48 021 81 Euro Grundstücksangebote finden Sie unter http rathaus gunzen hausen de bauen und wohnen html Gerne steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gun zenhausen unter Telefon 09831 508170 für Rückfragen zur Ver fügung Sofern Bilder oder Pläne gewünscht sind können diese gerne bereitgestellt werden Zum Beginn des Winters möchte die Stadt Gunzen hausen ihre Bürgerinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst informieren und auch Hinweise zur Räum und Streupflicht geben In unseren Breiten ist es nicht vermeidbar dass es Behin derungen durch Eisglätte und Schnee gibt Deshalb werden alle Einwoh ner gebeten sich rechtzeitig mit ausreichend Streumateri al einzudecken um für einen Wintereinbruch gerüstet zu sein Durch eine städtische Verord nung wurde die Räum und Streupflicht innerhalb der ge schlossenen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlie ger übertragen Dies betrifft bebaute und auch unbebaute Grundstücke Sowohl Vorder und auch Hin terlieger sind verpflichtet die Geh und Radwege sowie auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg einen Meter der Fahr bahn und in verkehrsberuhig ten Bereichen in zwei Meter Breite an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonntagen ab 8 Uhr bis abends 20 Uhr von Schnee freizuräumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Wenn es nötig ist muss das natürlich mehrmals täglich er folgen Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht das heißt ein Roll stuhl muss ungehindert auf dem Gehsteig fahren können Fußgängerüberwege müs sen vom Schnee frei gehalten werden Durchgänge durch die Schneehaufen müssen in ausreichender Breite geschaf fen werden Auch Abflussrin nen Hydranten und Kanalein laufschächte müssen frei von Schneehaufen bleiben Gestreut werden darf nur mit Sand oder Splitt Aus Umwelt gründen dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öffentlichen Gehwegen be nutzt werden Bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen darf aus nahmsweise Tausalz gestreut werden Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten im Hinblick auf den Umweltschutz auch auf Privatgrund und Privatwe gen kein Streusalz zu verwen den Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße kann bei Bedarf Streusand kostenlos in haushaltsüblichen Mengen wochentags zwischen 7 und 12 Uhr abgeholt werden Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert Die Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter sorgen dafür dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter flie ßen kann Die Priorität des städtischen Winterdienstes liegt zunächst auf den Strecken des öffent lichen Personennahverkehrs Danach werden die wichtigen Haupt und Durchgangsstra ßen und abschüssige Strecken geräumt und gestreut Erst im Anschluss daran geht es an Straßen in Wohngebieten Die Mitarbeiter des Bauhofs sind stets bemüht alle Stra ßen zu räumen Allerdings sind auch sie nur begrenzt belast bar Deshalb wird bei länger anhaltendem starkem Schnee fall um Verständnis gebeten wenn nicht ständig jede Straße von Eis und Schnee freigehal ten werden kann Fußgängerüberwege an Am pelanlagen und Zebrastreifen werden von den Fußtrupps des Bauhofs gesichert Bei winterlichen Verhältnissen sind erfahrungsgemäß nur we nige Fahrradfahrer unterwegs Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die innerörtlichen Radwege zu räumen und zu streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freige halten werden da bei größeren Schneemengen die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees gebraucht werden Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten dadurch mildern dass alle Bür gerinnen und Bürger sich der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr mit ständi ger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verhalten Nur so kommen alle sicher an ihr Ziel Räum und Streupflicht


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