StadtLandGUN - Gunzenhäuser Bürgerzeitung Seite 8

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Seite 8 bürgerzeitung Nr 1 Februar 2014 Aktuelles Förderung des Wohnungsbaues in der Stadt Gunzenhausen hier Richtlinien Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 24 Mai 2007 29 April 2010 beziehungsweise 31 Januar 2013 und 30 Januar 2014 die nachstehenden Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues in der Stadt Gunzenhausen beschlossen I Die vom Grundstücksausschuss für die jeweiligen Baugebie te festgesetzten Verkaufspreise für Wohnbaugrundstücke aus dem Grundvermögen der Stadt Gunzenhausen werden be stätigt II Im Interesse der Förderung des Wohnungsbaus in der Stadt Gunzenhausen werden Erwerbern von Baugrundstücken zur Eigennutzung rückwirkend ab 1 Januar 2010 folgende Ver günstigungen angeboten 1 Allen natürlichen Personen als Käufer von Wohnbaugrund stücken aus dem Grundvermögen der Stadt wird eine ein malige Kaufpreisermäßigung mit 20 v H auf den für das jeweilige Baugebiet geltenden Kaufpreis für Grund und Boden gewährt Der Nachlass wird grundsätzlich auf eine maximale Grund stücksfläche von 600 m aus dem erworbenen Grund stück angerechnet Ausnahmen bestehen für die Baugebiete Streudorf Süd und Süd II Cronheim Höhberg und Pflaumfeld hier werden maximal 800 m Grundstücksfläche aus dem Kaufgrundstück gefördert Juristische Personen zum Beispiel Bauträger sind von dieser Regelung ausgeschlossen Nicht begünstigt ist der Erwerb ei nes weiteren Grundstücks wenn die Förderung bereits einmal in Anspruch genommen worden ist Für Projekte mit alternativen Wohnformen zum Beispiel in tegratives Wohnen oder Senioren Wohngemein schaften un ter Dritten können Preisnachlässe auf städtische Grundstü cke von bis zu 30 gewährt werden Vor Veräußerung der Grundstücke ist das Konzept dem Grundstücksausschuss zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorzulegen 2 Die Stadt Gunzenhausen gewährt darüber hinaus als soziale Komponente dem Käufer eines städtischen Wohnbaugrund stückes für jedes am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags in seinem Haushalt amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldete Kind unter 18 Jahren für das Anspruch auf staatli ches Kindergeld besteht einen einmaligen Kaufpreisnachlass mit pauschal 4000 Euro Als Nachweis ist eine Bestätigung der Meldebehörde beziehungsweise der Bescheid über den Kindergeldbezug vorzulegen Kinder können nur den Eltern oder Pflegeeltern zugerechnet werden Sollten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Beur kundung Stichtag ein Kind oder mehrere Kinder dem auf dem Erwerbsgrundstück begründeten Haushalt zusätzlich angehö ren und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein wird an den Erwerber auf Antrag ein einmaliger Baukosten zuschuss mit 4000 Euro pro Kind geleistet Dies gilt auch für den Ver kauf von Bauplätzen im Zeitraum 1 Januar 2007 bis 31 De zember 2009 Als Nachweis ist der Stadt eine Geburtsurkunde und die Bestätigung der Meldebehörde vorzulegen sowie der Nachweis zu erbringen dass für diese s Kind Kinder noch kein Baukostenzuschuss durch die Stadt bezahlt wurde 3 Die Stadt Gunzenhausen behält sich für den Fall dass die Eigennutzung des zu errichtenden Wohnge bäudes nicht min destens über den Zeitraum von zehn Jahren aufrecht erhalten wird oder das Grundstück nicht innerhalb von fünf Jahren be baut wird eine Rückforderung der gewährten Kaufpreisnach lässe und bezahlten Baukostenzuschüsse vor 4 Die Verpflichtung zur Grundstücksbebauung innerhalb von drei Jahren wird entsprechend der bisherigen Regelung auf rechterhalten Auf begründeten Antrag kann die Bebauungs frist auf fünf Jahre erweitert werden 5 Die vorstehenden Regelungen sind befristet und gelten für alle bis zum 31 Dezember 2014 beurkundeten Grundstücks käufe 6 Im Übrigen soll für alle Bauplatzverkäufe der Stadt Gunzen hausen die Nachzahlungsverpflichtung außer Wohnbauförde rung entfallen 7 Den Erwerbern wird freigestellt vor Beurkundung oder 14 Tage nach Bekanntgabe der Eintragung der Auflassungsvor merkung im Grundbuch durch den Notar den Kaufpreis zu entrichten Die Stadt Gunzenhausen kann bei der Bestellung von Grundschulden Hypotheken mitwirken sofern eine Abtre tung der erstmaligen Auszahlungsansprüche aus den jeweili gen Grundschulden Hypotheken zur Begleichung des Grund stückskaufpreises vereinbart wird 8 Die Förderung wird auf maximal 50 des ursprünglichen Grundstückskaufpreises ohne Herstellungs und Erschlie ßungsbeiträge beschränkt 9 Die Verkaufsbedingungen werden als freiwillige Leistungen der Stadt Gunzenhausen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angeboten Sonja Raab und Diana Tschil laev zwei junge Mitarbeite rinnen der Stadtverwaltung konnten ihre zweijährige Aus bildung zu Verwaltungsfachwir tinnen erfolgreich abschließen Zu dieser Ausbildung an der Bayerischen Verwaltungs schule sind Beschäftigte im öf fentlichen Dienst vorgesehen die für Positionen vergleichbar mit denen der dritten Qualifika tionsebene bei Beamten qua lifiziert werden sollen Neu ist dabei dass dieser Abschluss mit der allgemeinen Hoch schulreife gleichgesetzt wird und zum Studium berechtigt Ausbildungsort war in diesem Fall Nürnberg neben Würzburg der einzige Standort in Fran ken an dem diese Ausbildung angeboten wird Sowohl Sonja Raab die ihre mittlere Reife an der Mädchenrealschule Hen soltshöhe gemacht hat wie auch Diana Tschillaev die den gleichen Bildungsabschluss am Simon Marius Gymnasium erreichte haben ihre Ausbil dung zur Verwaltungsfachan gestellten bei der Stadt Gun zenhausen absolviert Seitdem sind sie dem Rathaus treu ge blieben Sonja Raab ging nach Ende ihrer Ausbildung im Jahr 2004 ins Bauamt Diana Tschil laev war ab 2008 zunächst im Vorzimmer des Bürgermeisters eingesetzt und ging dann ins Einwohnermeldeamt Die beiden Verwaltungsfach wirtinnen haben nun sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten und wollen auf jeden Fall bei der Stadtverwaltung bleiben was Bürgermeister Joachim Feder schmidt sehr freut Qualifizierte Mitarbeiterinnen


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