StadtLandGUN - Gunzenhäuser Bürgerzeitung Seite 7

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bürgerzeitung Nr 1 Februar 2014 Seite 7 Aktuelles Das Wahlamt der Stadt Gun zenhausen hat die Wahlgebie te geändert Das heißt dass einige Wählerinnen und Wäh ler ab der nächsten Wahl ein anderes Wahllokal als bisher gewohnt aufsuchen müssen Diese Veränderungen kommen erstmals bei der Kommunal wahl am 16 März 2014 zum Tragen Ausschlaggebend waren ver änderte Lebenssituationen im Laufe der letzten Jahrzehnte Auch das vermehrte Brief wahlaufkommen der letzten Wahlen hat zu dieser Entschei dung beigetragen Konkret davon betroffen sind vor allem die Wählerinnen und Wähler in Nordstetten die künftig ihre Stimme in Stetten abgeben werden Das bishe rige Wahllokal in Nordstetten musste aufgrund der geringen Anzahl der Wahlberechtigten und geänderter rechtlicher Vor aussetzungen aufgelöst wer den Außerdem müssen sich vor al lem die Bürgerinnen und Bür ger der bisherigen Wahllokale Cimdata und THW Heim auf Veränderungen einstellen Vor allem die Auflösung dieser beiden Abstimmungsräume machte auch einige Anpassun gen in den umliegenden Wahl lokalen notwendig Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden bereits Mit te Januar darüber informiert Die Adressen der neuen Wahl lokale sind selbstverständlich auch auf den Wahlbenachrich tigungsbriefen abgedruckt Für die Wahl des Ersten Bürger meisters sowie des Stadtrats und des Kreistags werden die se bis spätestens Ende Febru ar zugestellt Neueinteilung der Wahlgebiete Brandschutzmaßnahmen für Faschings und andere Veranstaltungen Aufgrund der Verordnung über die Verhütung von Bränden VVB und der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versamm lungsstätten VStättV sind beim Ausgestalten und Inbetriebneh men von Vergnügungsstätten und Räumen aller Art verschiedene Brandschutz und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten Die Faschingszeit gibt Veranlassung auf die oben angeführten Verordnungen hinzuweisen Folgendes ist zu beachten 1 Zu und Ausgänge Durchfahrten Durchgänge Treppenräu me und Verkehrswege zum Beispiel Grundstückseinfahrten die bei einem Brand als Flucht und Rettungswege und als Angriffswege für die Feuerwehr dienen können sind freizu halten 2 Ausgangstüren müssen gekennzeichnet sein 3 Während der Veranstaltungen müssen alle Türen in Flucht und Rettungswegen unverschlossen nicht versperrt sein 4 Zu und Ausgänge Hinweise auf Ausgänge und Fenster dür fen durch Dekorationen und Ausschmückungsgegenstände nicht verstellt verdeckt oder verhängt werden 5 Die Räume dürfen nur mit nicht brennbaren oder schwer ent flammbaren Stoffen DIN 4102 ausgeschmückt werden 6 Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2 5 Meter vom Fußboden entfernt sein 7 Brennbare Stoffe müssen von Feuerstätten mindestens 0 5 Meter entfernt sein 8 Luftschlangen müssen schwer entflammbar imprägniert sein wenn sie bei Veranstaltungen in Räumen verwendet werden Das Freihalten Mitbringen und Verwenden nicht im prägnierter Luftschlangen bei Veranstaltungen in Räumen ist verboten Gewarnt wird ferner davor Kleider und Kostüme zu tragen die aus Papier bzw unter Verwendung von Zel luloidbesatz Wattebesatz oder sehr leicht Feuer fangenden Stoffen hergestellt sind 9 Elektrische Leuchten dürfen in Räumen nicht so mit brennba ren Stoffen umgeben werden dass diese entzündet werden können 10 Mit brennbaren Gasen gefüllte Ballone dürfen nicht verwen det werden 11 Geeignete Feuerlöscher nach DIN 14406 müssen in ausrei chender Anzahl vorhanden und in betriebsbereitem Zustand sein Prüffrist der Feuerlöscher alle zwei Jahre 12 Die Sicherheitsbeleuchtung muss soweit eine derartige An lage vorhanden ist einsatzbereit und während der Veranstal tung auch in Betrieb sein 13 Auf den Feuerwehr Notruf 112 ist in geeigneter Weise zum Beispiel auf dem Telefon hinzuweisen ORDNUNGSAMT Zukunftsweisende Wohnbau förderung in Gunzenhausen Seit Einführung der Wohnbauförderung im Jahr 2010 konnten mehr als 50 Familien gefördert werden Alleine im Jahr 2013 wurden Bauwilligen rund 100 000 Euro an Förderungen und Zu schüssen gewährt Die Förderung ist befristet bis 31 Dezember 2014 Die Stadt Gunzenhausen bietet im Augenblick in folgenden Bau gebieten Bauplätze an Im Stadtgebiet Gunzenhausen das Baugebiet Reutberg II sowie in den Stadtteilen Pflaumfeld Höhberg Laubenzedel Streudorf und Cronheim In Unterasbach und Frickenfelden werden derzeit neue Bauge biete entwickelt Im positivsten Fall ist eine Förderung bis zu 50 des Grund stückspreises möglich Beispiel Erwerb eines Baugrundstücks mit 670 m im städt Baugebiet Cronheim durch eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern Regulärer Kaufpreis inkl Erschließung 40 993 45 Euro Nachlass 20 auf Grundstückspreis ohne Erschließung 5 494 00 Euro Nachlass für zwei minderjährige Kinder à 4000 Euro 8 000 00 Euro Förderung insgesamt 13 494 00 Euro Kaufpreis inkl Erschließung unter Berück sichtigung der städtischen Wohnbauförderung 27 499 45 Euro Grundstücksangebote finden Sie unter www gunzenhausen de buerger bauenundwohnen html Gerne steht Ihnen die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Gun zenhausen unter Telefon 0 98 31 508 170 für Rückfragen zur Verfügung Stadtradeln 2014 Nach dem großen Erfolg beim Stadtradeln 2013 im deutschland weiten Vergleich wird die Stadt Gunzenhausen zusammen mit der Agenda 21 auch 2014 wieder beim Stadtradeln dabei sein Der offizielle Startschuss erfolgt auf der Hauptbühne beim dies jährigen LIMEStival Ab Montag 7 Juli können alle Gunzenhäuser ob groß oder klein ob jung oder alt radeln was das Zeug hält


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