bürgerzeitung Nr. 0 Dezember 2013 Januar 2014 Seite 14

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Seite 14 bürgerzeitung Nr 0 Dezember 2013 Januar 2014 Wie viele andere ist auch die Stadt Gunzenhausen zur Zeit da bei die Umstellung des bargeld losen Zahlungsverkehrs auf das neue SEPA Verfahren vorzuberei ten das ab dem 1 Februar 2014 verbindlich angewendet werden muss Mit den nachfolgenden Informa tionen möchten wir Sie unsere Bürger und Unternehmen nicht mit allgemeinen Ausführungen zum neuen SEPA Zahlungsver kehr versorgen die derzeit von verschiedenen anderen Seiten auf Sie einströmen sondern wir möchten Sie konkret über das was Sie persönlich in Bezug auf die Umstellung des Zah lungsverkehrs auf SEPA bei der Stadt Gunzenhausen betrifft informieren Zum Jahresanfang 2014 wird die Stadt Gunzenhausen ihren Zahlungsverkehr bei den Über weisungen umstellen Beim Last schrifteinzugsverfahren erfolgt die Umstellung zum 1 Februar 2014 Die Umstellung bei den Überweisungen ist einfach In diesem Fall werden nur in den Überweisungssätzen die Kon tonummer und die Bankleitzahl durch die neue IBAN Nummer und die BIC Kennung der Bank ersetzt Beim Lastschriftverkehr ist der Vorgang etwas komplizierter Die Stadt muss die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft mindestens zwei Wochen vor einer Abbu chung über den Zeitpunkt der Abbuchung und über die Höhe des fälligen Betrages schrift lich informieren Sie bekommen entweder einen Steuer oder Abgabenbescheid oder eine Vor abankündigung Bei der Bank muss die Stadt die Lastschrif ten sechs Bankarbeitstage vor der Fälligkeit vorlegen Deshalb sind Änderungen von Bankver bindungen kurz vor der Fällig keit in Zukunft leider nicht mehr möglich Und nun die gute Nachricht Die Stadt Gunzenhausen möchte diese Umstellungen für ihre Bür gerinnen und Bürger so einfach wie möglich machen Bürgerin nen und Bürger die der Stadt Gunzenhausen bereits bisher eine Einzugsermächtigung erteilt haben brauchen sich um nichts zu kümmern die Umstellung er folgt automatisch Konkret wird die Stadt Gunzen hausen wie folgt vorgehen Alle bisher erteilten Einzugser mächtigungen bleiben weiterhin gültig und werden von der Stadt in sog SEPA Lastschriftman date umgewandelt Im Rahmen dieser Umwandlung wird vom EDV System auch jedem künf tigen SEPA Lastschriftmandat eine einmalige und eindeutige Kennnummer die sog Man datsreferenz zugewiesen Für den Bereich der Steuern und Abgaben Grund Gewer be und Hundesteuer Müllab fuhr und Straßenreinigungsge bühren werden im Januar 2014 neue Bescheide erlassen und gehen den Bürgerinnen und Bürgern in der zweiten Januar hälfte zu Soweit bisher für die Steuern und Abgaben bereits eine Ein zugsermächtigung erteilt war wird auf diesen Bescheiden ne ben der Mandatsreferenz auch die Gläubiger Identifikation der Stadt Gunzenhausen Gläubi ger ID DE50ZZZ0000123326 abgedruckt sein Die Gläubi ger ID und auch die Mandatsre ferenz werden ab dem 1 Febru ar bei jeder Belastung auf dem Kontoauszug ausgewiesen Dem Zahlungspflichtigen soll es dadurch leichter möglich sein Lastschriften zu überprüfen und eindeutig zuzuordnen Daneben erhalten die Steuer bescheide in Abbuchungsfällen auch die neuen Kontoangaben IBAN und BIC von denen künftige Abbuchungen erfol gen Die Zahlungspflichtigen werden bereits heute darum gebeten die auf den Beschei den mitgeteilte IBAN Num mer mit den Angaben auf dem Kontoauszug der Bank zu überprüfen und evtl Un richtigkeiten umgehend der Stadt Gunzenhausen mitzu teilen Mit den Steuer und Ab gabebescheiden wird nochmals ein entsprechender Hinweis ge geben Bei abweichenden Zahlungs leistenden d h in allen Fällen in denen der Empfänger des Bescheides und der Zahlungs leistende nicht identisch sind erhält der Zahlungsleistende zusätzlich eine Vorabankündi gung mit der ihm ebenfalls alle abbuchungsrelevanten Daten mitgeteilt werden Soweit in sonstigen Fällen For derungen der Stadt im Last schriftverfahren eingehoben werden z B Mieten Pachten u a werden künftig erstmals im Januar 2014 und anschlie ßend bei jeder Änderung der Beträge bzw der Fälligkeiten ebenfalls Vorabankündigungen verschickt werden Ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das SEPA Verfahren somit voraussichtlich ab Januar 2014 können Einzugsermächtigun gen der Stadtkasse nur noch als SEPA Lastschriftmandat erteilt werden Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA Verfahren bei der Stadt Gunzenhausen Stadt und Schulbücherei Ein ganz besonderes Märchen buch ist im Rahmen der Mär chenreihe mit Anna Dörrfuß entstanden Die weiße Schlan ge ein Märchen der Gebrüder Grimm steht im Mittelpunkt Anna Dörrfuß hat dieses Mär chen zuerst erzählt und dann mit den Kindern nachvollzogen Den Kindern ist es gelungen den Zauber des Märchens mit eige nen Worten nachzuvollziehen So hat jeder Junge und jedes Mädchen eine eigene Szene die sie oder ihn besonders beein druckt hat Porträtfotografien der kleinen Märchenfreunde mit der weißen Schlange sind eben falls in dem Buch zu finden Für die Märchenerzählerin Anna Dörrfuß ist das Buch ein Jubi läumsprojekt Seit weit mehr als 25 Jahren steht sie für den Märchenwinter der Stadt und Schulbücherei zur Verfügung Mit großer Passion erzählt sie Kindern zwischen fünf und zehn Jahren Märchen aus aller Welt wobei stets die Märchen der Ge brüder Grimm zu ihren Favoriten zählen Für Anna Dörrfuß sind die Märchen nicht nur ein kul tureller Schatz Die Haltung der Märchenheldinnen und helden die furchtlos zu ihren Entschei dungen stehen und der Stimme ihres Herzens folgen bereichert auch das persönliche Erleben Monika Wopperer und Babett Guthmann von der Stadt und Schulbücherei haben Anna Dörr fuß tatkräftig bei der Verwirk lichung des Märchenbuch Pro jekts unterstützt und die Grafi kerin Mirjam Eischer war für die Fotografien und die Gestaltung zuständig Die Vereinigten Sparkassen Gun zenhausen mit Vorstand Burk hard Druschel unterstützen das Projekt das so als handgebun denes Buch erscheinen kann Babett Guthmann Kinder entwickelten eigenes Märchenbuch Für die Märchenerzählerin Anna Dörrfuß ein Jubiläumsprojekt im Rahmen der Märchenreihe in der Stadt und Schulbücherei SEPA


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