Seite 14 bürgerzeitung Nr 10 Dezember 2017 Rathaus Bekanntmachung Nr 266 2017 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch den Zweckverband zur Was serversorgung der Pfofelder Gruppe Die Stadt weist darauf hin dass der Zweckverband zur Was serversorgung der Pfofelder Gruppe von Anfang Dezember 2017 bis Mitte Februar 2018 die Wasserzähler in den ent sprechenden Stadtteilen abliest Hierzu muss den Mitarbeitern des Wasserversorgungsunternehmens ein ungehindertes Able sen der Wasserzähler ermöglicht werden Sollte der Wasserabnehmer bei der Zählerablesung nicht ange troffen werden befindet sich eine Ablesekarte im Briefkasten und es wird darum gebeten die Zählerablesung selbst vorzunehmen Die Zählernummer und der Zählerstand sind in die Ablesekarte einzutragen und unfrei an den Zweckverband zur Wasserversor gung der Pfofelder Gruppe zurückzusenden Alternativ können die Wasserabnehmer ihren Zählerstand auch online übers Internet unter www pfofeldergruppe de mitteilen Die entsprechende Eingabemaske ist unter Verbrauchsabrech nung Zählerstandsmeldung zu finden Neueste Informationen und wichtige Meldungen rund um das Thema TRINKWASSER sind auf der Homepage zu finden Bekanntmachung Nr 267 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch den Zweckverband zur Was serversorgung der Rastberg Gruppe Die Stadt weist darauf hin dass die Wasserabnehmer des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg Gruppe schriftlich vom Wasserzweckverband aufgefordert werden die Zählerablesung selbst vorzunehmen und den Zählerstand mitzu teilen Der Wasserverbrauch 2017 ist Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Entwässerungsgebühren Jahresabrechnung 2017 und Vorauszahlungen Abschlag 2018 Stadt Gunzenhausen Stadtkämmerei Bekanntmachung Nr 262 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch die Stadtwerke Gunzenhau sen GmbH Die Stadt weist darauf hin dass die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH vom 4 Dezember 2017 bis 22 Dezember 2017 die Wasserzähler im Stadtgebiet und in den entsprechenden Stadtteilen ablesen Hierzu muss den Mitarbeitern des Wasser versorgungsunternehmens ein ungehindertes Ablesen der Was serzähler ermöglicht werden Sollte der Wasserabnehmer bei der Zählerablesung nicht ange troffen werden befindet sich eine Ablesekarte im Briefkasten und es wird darum gebeten die Zählerablesung selbst vorzunehmen Die Zählernummer und der Zählerstand sind in die Ablesekarte einzutragen und unfrei an die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH zurückzusenden Alternativ können die Wasserabnehmer ihren Zählerstand auch online übers Internet unter www swg gun de mitteilen Bekanntmachung Nr 263 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch den Zweckverband zur Was serversorgung der Reckenberg Gruppe Die Stadt weist darauf hin dass der Zweckverband zur Wasser versorgung der Reckenberg Gruppe im Zeitraum November 2017 bis Februar 2018 die Wasserzähler in den entspre chenden Stadtteilen abliest Hierzu muss den Mitarbeitern des Wasserversorgungsunternehmens ein ungehindertes Ablesen der Wasserzähler ermöglicht werden Sollte der Wasserabnehmer bei der Zählerablesung nicht ange troffen werden befindet sich eine Ablesekarte im Briefkasten und es wird darum gebeten die Zählerablesung selbst vorzunehmen Die Zählernummer und der Zählerstand sind in die Ablesekarte einzutragen und unfrei an den Zweckverband zur Wasserversor gung der Reckenberg Gruppe zurückzusenden Alternativ können die Wasserabnehmer ihren Zählerstand auch online übers Internet unter www reckenberg gruppe de mitteilen Die entsprechende Eingabemaske ist unter Verbrauchsabrech nung Zählerstandsmeldung zu finden Neueste Informationen und wichtige Meldungen rund um das Thema TRINKWASSER sind auf der Homepage zu finden Bekanntmachung Nr 264 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch den Zweckverband zur Was serversorgung der Büchelberger Gruppe Die Stadt weist darauf hin dass der Zweckverband zur Wasser versorgung der Büchelberger Gruppe von Anfang Dezember 2017 bis Mitte Februar 2018 die Wasserzähler in den ent sprechenden Stadtteilen abliest Hierzu muss den Mitarbeitern des Wasserversorgungsunternehmens ein ungehindertes Able sen der Wasserzähler ermöglicht werden Sollte der Wasserabnehmer bei der Zählerablesung nicht ange troffen werden befindet sich eine Ablesekarte im Briefkasten und es wird darum gebeten die Zählerablesung selbst vorzunehmen Die Zählernummer und der Zählerstand sind in die Ablesekarte einzutragen und unfrei an den Zweckverband zur Wasserversor gung der Büchelberger Gruppe zurückzusenden Alternativ können die Wasserabnehmer ihren Zählerstand auch online übers Internet unter www buechelbergergruppe de mitteilen Die entsprechende Eingabemaske ist unter Ver brauchsabrechnung Zählerstandsmeldung zu finden Neues te Informationen und wichtige Meldungen rund um das Thema TRINKWASSER sind auf der Homepage zu finden Bekanntmachung Nr 265 2017 Zählerablesung Feststellen des Wasserverbrauches für das Jahr 2017 durch den Zweckverband zur Was serversorgung der Gnotzheimer Gruppe Die Stadt weist darauf hin dass der Zweckverband zur Wasser versorgung der Gnotzheimer Gruppe von Anfang Dezember 2017 bis Mitte Februar 2018 die Wasserzähler in den ent sprechenden Stadtteilen abliest Hierzu muss den Mitarbeitern des Wasserversorgungsunternehmens ein ungehindertes Able sen der Wasserzähler ermöglicht werden Sollte der Wasserabnehmer bei der Zählerablesung nicht ange troffen werden befindet sich eine Ablesekarte im Briefkasten und es wird darum gebeten die Zählerablesung selbst vorzunehmen Die Zählernummer und der Zählerstand sind in die Ablesekarte einzutragen und unfrei an den Zweckverband zur Wasserversor gung der Gnotzheimer Gruppe zurückzusenden Alternativ können die Wasserabnehmer ihren Zählerstand auch online übers Internet unter www gnotzheimergruppe de mitteilen Die entsprechende Eingabemaske ist unter Verbrauchsabrech nung Zählerstandsmeldung zu finden Neueste Informationen und wichtige Meldungen rund um das Thema TRINKWASSER sind auf der Homepage zu finden Da der Wasserverbrauch 2017 Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Entwässerungsgebühren Jahresabrechnung 2017 und Vorauszahlungen Abschlag 2018 ist werden die Hauseigentümer gebeten die Mitarbeiter des Wasserversor gungsunternehmens zu unterstützen und bei der Ablesung der Wasserzähler insoweit mitzuwirken Stadt Gunzenhausen Stadtkämmerei

Vorschau buergerzeitung2017nr10 Seite 14
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.