Rathaus bürgerzeitung Nr 10 Dezember 2017 Seite 13 Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verord nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffent lichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Geh wege im Winter Die anstehende Winterperiode veranlasst die Stadt Gunzenhausen ihre Bürgerinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst zu informieren sowie Hinweise zur Räum und Streupflicht zu geben Das Ausmaß des nächsten Winters ist nicht vorhersehbar Sicher wird es wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee geben Sol che Einschränkungen sind mit der kommenden Jahreszeit zwangs läufig verbunden und sind nicht vermeidbar Die Einwohner von Gunzenhausen werden daher gebeten rechtzei tige und ausreichende Vorbereitungen zu treffen damit sich bei den winterlichen Straßenverhältnissen die Unfallgefahr verringert und die Unannehmlichkeiten durch Glätte und Schnee erträglich sind In die sem Zusammenhang sind die Stadt sowie aber auch insbesondere die Haus und Grundstücksbesitzer gefordert ihre Pflichten zur Win tersicherung zuverlässig zu erfüllen Wir geben jedoch zu bedenken dass trotz guter Vorbereitungen und ordnungsgemäßer Pflichterfüllung Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen auftreten können vor allem bei starkem oder lang anhaltendem Schneefall sowie überraschendem Blitzeis Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern dass alle Bürgerinnen und Bürger sich der Situation anpas sen und sich im Straßenverkehr mit ständiger Vorsicht und gegen seitiger Rücksicht verhalten Die nachfolgenden Informationen und Hinweise zum Winterdienst der Stadt Gunzenhausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbesitzer sollen aufzeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtungen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert denn er sorgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Räumfahr zeugen den Fußtrupps sowie beauftragten Dritten dafür dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Beim Winterdienst wird nach einem Dringlichkeitsplan vorgegan gen Demnach werden als Erstes die Strecken des öffentlichen Per sonennahverkehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen ver kehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit gerin ger Verkehrsbedeutung in Wohngebieten und Tempo 30 Zonen ge räumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit alle Straßen zu räumen Bei anhaltendem starken Schneefall werden Straßen die im Dringlichkeitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorrangig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen Zebrastreifen wer den von den Fußtrupps des Bauhofs gesichert Im Bereich von nor malen Kreuzungen haben die Anlieger den Schnee am Gehsteig so zu lagern dass ein ungehinderter Zugang zur Kreuzung möglich ist Radwege Bei winterlichen Verhältnissen sind erfahrungsgemäß nur wenige Fahrradfahrer unterwegs Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die innerörtlichen Radwege zu räumen und zu streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freigehalten werden da im Übrigen die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees benötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die innerorts verlau fen und nicht direkt vor einem Privatgrundstück verlaufen werden durch den städtischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen da rauf einstellen dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein durchgängiger Räum oder Streudienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streumaterials ist ein Kompromiss zwischen seiner Umweltverträglichkeit und der zu bezweckenden Verkehrs sicherheit zu finden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Splitt Salz Gemisch auf die Straße aufgetragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgängerüberwegen und Radwege Sollte es die Verkehrssicherheit erfordern wird reines Salz gestreut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstückseigentümer Durch die städtische Verordnung über die Reinhaltung und Reini gung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter wird die Räum und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlieger be baute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werk tagen ab 7 Uhr an Sonntagen ab 8 Uhr bis abends 20 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Situation erfordert mehrmals in die sem Zeitraum durchzuführen Was muss geräumt und gestreut werden Sicherungs flächen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwege die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind un beachtlich öffentliche Geh und Radwege die selbstständig ohne angrenzen de Straße verlaufen auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbeschränktem Fahrverkehr ein Meter der Fahrbahn auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit beschränktem Fahr verkehr verkehrsberuhigte Bereiche etc zwei Meter der Fahrbahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fußgängerüber wege Wege zum Überqueren der Fahrbahn ungehindert nutzbar sein und es muss ein ausreichender Durchgang in den Schneehau fen geschaffen werden zum Beispiel bei abgesenkten Bordstein für Rollstuhlfahrer Ebenso müssen Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlaufschächte frei bleiben Damit es im Brandfall zu keinen Verzögerungen auf grund der Suche nach dem nächstgelegenen Hydrant kommt ist das Freiräumen der Hydranten im eigenen Interesse geboten Mit was darf gestreut werden Die Anlieger dürfen die öffentlichen Sicherungsflächen nur mit geeig neten abstumpfenden Stoffen also z B Sand und Splitt streuen Aus Umweltgründen dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öffentlichen Gehwegen benutzt werden Bei besonderer Glätte gefahr an Treppen oder starken Steigungen darf ausnahmsweise Tausalz gestreut werden Soweit Salz eingesetzt wird ist darauf zu achten dass keine Salzhaufen und großflächige Salzansammlungen entstehen Solche Salzhaufen und ansammlungen bringen neben den negativen Auswirkungen für die Natur auch gesundheitliche Be schwerden für Haustiere z B Hunde Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten im Hinblick auf den Umweltschutz auch auf Privatgrund und Privatwegen kein Streusalz zu verwenden Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße wird für die Bevölke rung bei Bedarf Sand zur Abholung kostenlos bereitgehalten Die Ausgabe von haushaltsüblichen Mengen kann in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr erfolgen Entsprechende Behälter z B Plastiksäcke Eimer etc sind mitzubringen Streuma terial kann aber auch bei Baustofffirmen und anderen Geschäften in entsprechenden Abpackungen erworben werden Bei Fragen bezüglich der Räum und Streupflicht für Anlieger steht Ihnen das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Telefon 09831 508 116 118 119 zur Verfügung ORDNUNGSAMT

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