33 ther 12 12 sagt dass wir allesamt ein Körper sind doch ein jegliches Glied sein eigen Werk hat womit es den andern dienet das macht alles dass wir eine Taufe ein Evangelium einen Glauben haben und sind gleiche Christen denn die Taufe Evangelium und Glauben machen allein geistlich und Christenvolk Demnach so werden wir alle durch die Taufe zu Priestern geweiht wie Sankt Peter 1 Petr 2 9 sagt Ihr seid ein königlich Priestertum und ein priesterlich Königreich Martin Luther An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung 1520 MA 2 87 Das Predigtamt wahrgenommen vom Pastor eben nicht wie eigent lich intendiert funktional verstanden ein Amt ein Werk neben anderen im Dienst der Versöhnung sondern in Verbindung mit einer mittelal terlichen Ständelehre die herausgehobene Position erneut ein geistli cher Stand in den nach dem Territorialprinzip geordneten evangeli schen Kirchen Augsburgisches Bekenntnis Art V und XIV An ihn gebunden das Recht der öffentlichen Wortverkündigung und der stif tungsgemäßen Darreichung der Sakramente Das evangelische Pfarr haus Kulturträger in den lutherischen Landen dem zahlreiche Geistes größen entstammten die segensreiche Wirkungsgeschichte dieser Ent scheidung deren Ende sich allerdings seit der zweiten Hälfte des 20 Jahrhunderts abzeichnet Tiefgreifende Veränderungen der Arbeitswelt in den letzten Jahrzehn ten haben Rückwirkungen auf die Berufsbilder besonders jener Berufe die als Professionen bezeichnet werden Ärzte Anwälte Pastoren Bei ihrer Ausübung kann die Tätigkeit nicht von der Person gelöst werden greift der Beruf immer auch in das Private hinein muss das Verhältnis von Dienst und Freizeit immer neu austariert werden Seitdem in der Regel in einer Ehe oder Partnerschaft beide berufstätig sind muss diese Abgrenzung sehr viel bewusster vorgenommen werden besonders dann wenn einer oder beide nur in Teilzeit arbeiten um mehr Aufga ben in der Familie wahrnehmen zu können R E F L E X IO N

Vorschau Aufschlüsse Nr. 72 Seite 35
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