IM+io Sonderheft Seite 19

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Inhalt

16 Tipps für Start ups in der High tech industrie IM io Fachzeitschrift für innovation Organisation und Management 01 2013 Kein professioneller Investor gibt einem Gründer allein wegen sei ner schönen Augen Geld son dern er betrachtet Risiko Rendite und wie er den Umgang mit seinem Geld kontrollieren kann also wie er das Unternehmen beeinflussen kann Diese Zusammenhänge sind denkbar einfach werden aber häufig nicht genug beachtet und können zum traumatischen Schreckenserleb nis der Gründer führen Je höher das Risiko desto höher sind die Rendite forderungen des Geldgebers und seine Forderung auf Einflussnahme und Kontrolle Dieser Grund satz gilt für alle Formen der Geldeinlage sei es in Form von Krediten oder Beteiligungen Deshalb sollen hier auch nicht alle Finanzierungsformen systematisch erörtert werden die findet man in jedem einführenden betriebswirtschaftlichen Lehrbuch sondern auf die für alle Formen gülti gen wichtigsten Kriterien zur Beurteilung einer Finanzierung eingegangen werden Zinssatz Rückzahlung und Sicherheiten sind zen trale Punkte jeder Finanzierungsvereinbarung Bei Krediten sind sie relativ leicht dem Darlehens vertrag zu entnehmen Trotzdem gilt es aufzupas sen ob nicht versteckte Zahlungen in Form von zusätzlichen Boni für den Kreditgeber z B bei Gewinnerzielung des Unternehmens zu leisten sind Gerade bei einer stillen Beteiligung bei der der Kreditgeber nicht als Anteilseigner auftritt aber sein Kredit den Charakter einer Beteiligung besitzt gibt es solche Zusätze Staatliche Banken schmücken sich zwar gerne als Wirtschaftsförde rungsinstitutionen mit ihrem För derungsattribut verlangen aber dann doch auch erhebliche Zinssätze Jeder Investor möchte sein eingebrachtes Geld gesi chert sehen Dazu wird der Gründer genötigt unab hängig von der geplanten Rechtsform des Unterneh mens sein Privatvermögen einzusetzen Er muss es verpfän den oder eine Bürgschaft eingehen Wenn er dazu nicht in der Lage ist kann er einen Bürgen suchen vielleicht sei nen Lebenspartner oder Verwandte Ich habe schon erlebt dass ein Lebenspartner aus Unkenntnis oder blauäugigem Vertrauen sein ererbtes Elternhaus für den Partner verpfändet hat und bei späterer Inan spruchnahme aus allen Wolken fiel und das gesamte Vermögen verloren hat mit entsprechenden Konse quenzen auch für das Partnerverhältnis Da auch die Beteiligungsanteile des Gründers zu sei nem Vermögen gehören kann er sie als Sicherheit einbringen Da sie bei der Gründung nur einen rela tiv geringen Wert besitzen kann ihm bei Inanspruch nahme der Pfändung für einen geringen Kreditbetrag sein Unternehmen weitgehend verloren gehen Bei einer Beteiligung des Investors als Gesellschafter brauchen zwar keine Zinsen gezahlt zu werden und auch eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen aber auch hier ist Vorsicht geboten Vor allem sind die Vereinbarungen über Prioritäten bei der Gewinnaus schüttung genauestens zu lesen Sowohl Banken als auch stille Gesellschafter sichern sich bei Krediten häufig Prioritäten bei der 6 VorSIcHT beI GelDGebern B ild na ch w ei s F ot ol ia 19


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