9BGHM Aktuell 2 2018 Sicheres Gesundes Arbeiten Schrift stellt die Schutzmaßnahmen für hydraulische Prüf stände umfassend zusammen Es werden jene Prüfstände betrachtet die als Betriebsmedium für die Prüfungen von hydraulischen Komponenten bzw in den hydraulischen Prüfständen ausschließlich Druckflüssigkeiten der Fluid gruppe 2 nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der DGRL 2 verwenden Im FBHM Informationsblatt 086 wird zwischen den drei Bauarten von hydraulischen Prüfständen unter schieden Druckprüfstände wie Festigkeitsprüfstände Funktions und Einstellprüfstände zum Beispiel zum Justieren von Kennwerten an Ventilen sowie zur Fehlersuche in Repa ratur und Kundendienst Bewegungsprüfstände wie statische Versuche Zugversu che dynamische Versuche servohydraulische Dauerver suchsprüfstände Crash Simulationsprüfstände kombinierte Prüfstände wie Impulsdruckprüfstände mit überlagerter Bewegung Prüfstände für An oder Ab triebseinheiten zum Beispiel Motoren Pumpen Zylin der Insbesondere werden die Gefährdungen aus der gespeicher ten Druckenergie den Bewegungen und bei den Prüfabläu fen ausführlich betrachtet Die Schutzmaßnahmen werden detailliert erläutert In einzelnen Kapiteln wird unter ande rem auf trennende Schutzeinrichtungen steuerungstech nische Schutzmaßnahmen Ausrüstungsmaßnahmen Hy draulik Elektrik beheizte Druckflüssigkeiten Brand und Explosionsschutz ergonomische Aspekte und Lärm einge gangen Literatur 1 Richtlinie 2006 42 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 über Maschinen Maschinen Richtlinie Amtsblatt der Europäischen Union Nr L 157 24 vom 09 06 2006 mit Berichtigung im Amtsblatt L76 35 vom 16 03 2007 2 Richtlinie 2014 68 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt Druckgräte Richtlinie Amtsblatt der Europäischen Union L 189 164 vom 27 06 2014 3 Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeits mitteln und Gefahrstoffen Betriebssicherheitsverord nung vom 03 Februar 2015 Bundesgesetzblatt 2015 Teil 1 Nummer 4 vom 06 02 2015 Weitere Informationen und Download unter www bghm de Webcode 626 In st itu t f ür A rb ei ts sc hu tz S an kt A ug us tin Informationen für Hersteller und Betreiber Im FBHM Informationsblatt 086 werden unter anderem Empfehlungen für die Mindestdicke von Sichtscheiben so wie für die Performance Level von Sicherheitsfunktionen gegeben Der Betrieb hydraulischer Prüfstände unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 3 Die Be treiber müssen nach Paragraf 3 alle ihre Maschinen und damit auch hydraulische Prüfstände einer Gefährdungsbe urteilung unterziehen und können insbesondere bei älte ren Prüfständen gegebenenfalls zu dem Ergebnis kommen dass technische Nachrüstungen erforderlich sind Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung ist für ältere Prüfstände unter anderem zu klären ob nach Abschnitt 2 die unter Paragraf 8 Absatz 1 Nr 1 ver langten Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch die verwendeten Energien unter anderem hydraulische Energie getroffen sind nach Paragraf 9 Absatz 1 Nr 10 die Leitungen so verlegt sind dass Gefährdungen vermieden werden die unter Paragraf 9 Absatz 1 Nr 4 erwähnten Schutzein richtungen bei Splitter oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände vorhanden sind oder nachgerüstet werden müssen Auch für die Prüfstände die vor Inkrafttreten der Maschi nenrichtlinie gebaut wurden gibt das FBHM Informations blatt 086 viele Hinweise um die Sicherheit nachträglich zu verbessern Reinfried Stollewerk BGHM

Vorschau 2018-02 BGHM Aktuell Seite 9
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