31BGHM Aktuell 2 2018 Leben Leistung Es gilt der Grundsatz Steht der Streit in einem ursäch lichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit streitet man sich beispielsweise über die Ausführung der Arbeit kann ein Arbeitsunfall vorliegen wenn dabei je mand geschlagen wird Anders sieht es aus wenn private Motive der Auslöser des Streits waren dann besteht kein Ver sicherungsschutz Das Landessozialgericht LSG Stuttgart hat hierzu in zwei Fällen entschieden Im ersten Fall brachte der Fahrer eines Firmentransporters nach Arbeitsende mehrere Kollegen von der Baustelle zu rück nach Hause Im Transporter kam es zum Streit darüber ob man wegen der schlechten Luft aufgrund der verschwitz ten Arbeitskleidung im Wagen das Fenster öffnen oder aber Zugluft vermeiden sollte Als ein Kollege abgesetzt wurde öffnete dieser die Beifahrertür worauf der Fahrer aussteigen musste um diese wieder zu schließen Dabei wurde er von dem Kollegen angegriffen und schwer verletzt Ein Arbeits unfall lag vor so das LSG Maßgebliche Ursache für die Ein wirkungen des Täters sei das versicherte Zurücklegen des Weges von der Baustelle gewesen Der verletzte Fahrer sei nur ausgestiegen weil er die Beifahrertür schließen wollte um danach die Fahrt nach Hause fortsetzen zu können LSG Stuttgart vom 22 11 2017 Az L 1 U 1504 17 Angreifer stieß Kopf in den Rumpf Anders sah die Entscheidung im zweiten Fall aus in dem sich der Angreifer selbst verletzte Kein Arbeitsunfall ent schied das LSG Auslöser der Auseinandersetzung war zu nächst eine hitzige Diskussion mit unterschiedlichen An sichten über Arbeitsabläufe Eine halbe Stunde später kam es erneut zu wechselseitigen Beschimpfungen und provo zierenden Gesten Der Angreifer verließ seinen Arbeitsplatz rannte mit gesenktem Kopf auf den Kollegen zu und stieß diesem seinen Kopf mit großer Wucht in den Rumpf Beide stürzten wobei sich der Angreifer einen Halswirbel brach Während das Sozialgericht wegen des Streites über Arbeits abläufe noch einen betrieblichen Zusammenhang sah lehn te das Berufungsgericht letztlich einen Arbeitsunfall ab Be gründung Der eigentliche Streit hatte bereits 30 Minuten zuvor stattgefunden Die Richter vertraten die Auffassung dass im Angriff selbst kein Beitrag mehr zur Klärung des circa 30 Minuten zurückliegenden Konfliktes gesehen wer den konnte LSG Stuttgart vom 22 11 2017 Az L 1 U 1277 17 Karl Heinz Schwirz BGHM Dicke Luft im Betrieb Ist eine Prügelei zwischen Kollegen versichert Weitere Information Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat die Anzahl von Gewaltunfällen während der Arbeit zwischen 2012 und 2016 um 22 Prozent zugenommen Die Gewalt die dabei von betriebsinternen Personen ausging ist allerdings nur leicht angestiegen Unabhängig davon sollten die Unterneh men jeden einzelnen Vorgang ernst nehmen Nähere Hinwei se zu Präventionsansätzen gibt die Kampagne kommmitmensch unter www kommmitmensch de Jo na th an S tu tz st oc k ad ob e co m Immer häufiger erleiden Menschen am Arbeitsplatz Unfälle durch Gewaltanwendung Zwar gehen die meisten Angriffe von betriebsfremden Personen aus doch auch zwischen den Beschäftigten kommt es gelegentlich zu Auseinandersetzungen Wann entschädigt die Gesetzliche Unfallversicherung und wann nicht

Vorschau 2018-02 BGHM Aktuell Seite 31
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