29BGHM Aktuell 2 2018 Leben Leistung durchführen Er muss die Leistungen selbst er bringen wenn sich die weiteren zuständigen Trä ger nicht einbringen Ansprüche gegenüber den zuständigen Trägern macht er dann später auf dem Erstattungsweg geltend Der leistende Reha Träger ist damit gegenüber dem Antragsteller ver antwortlich für die frühzeitige umfassende Bedarfsfeststellung ggfs kausalitätsunabhängig die Aufstellung des Teilhabeplans die Koordination mit den anderen Trägern die individuelle Beratung In der Regel muss der leistende Reha Träger in nerhalb von drei Wochen nachdem der Antrag bei ihm eingegangen ist eine Entscheidung tref fen Ausnahmen davon sind unter anderem mög lich wenn ein Gutachten eingeholt wird oder an dere Träger beteiligt sind Dieses neu strukturierte Verfahren wird durch Untersuchungen der systematischen Arbeits prozesse und standardisierten Arbeitsmittel der Reha Träger begleitet Die Reha Träger sollen sich an gleichen Maßstäben ausrichten Derzeit ar beiten alle Leistungs Träger an der passgenauen Umsetzung Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation koordiniert diesen Prozess Information und Beratung Menschen mit Behinderung sollen zu Experten in eigener Sache werden indem sie aktiv und selbstbestimmt an den sie selbst betreffenden Vorteil für Versicherte nur ein Antrag für alle Leistungen Verfahren teilhaben Dafür hat das Bundesteil habegesetz neue Informations und Beratungs angebote eingeführt Anstelle der bisherigen Gemeinsamen Servicestellen werden bei den Reha Trägern Ansprechstellen neu geschaffen die barrierefreie Informationsangebote für die Leistungsberechtigten Arbeitgeberinnen und Ar beitgeber sowie für andere Reha Träger bereitstel len Die Unfallversicherungsträger informieren über Inhalte und Ziele von Leistungen wie das Persönliche Budget sowie eine ergänzende un abhängige Teilhabeberatung Ansprechpersonen der Berufsgenossenschaften beraten individuell Die unabhängige Teilhabeberatung ist neu wird derzeit aufgebaut und soll insbesondere eine Be ratung durch Betroffene peer to peer Counse ling bereits im Vorfeld von Leistungen ermögli chen Diese neuen Formen ergänzen die Beratung durch die BGHM und die Peers die die Unfallver sicherung selbst anbietet Ausblick Das neue SGB IX fordert eine Änderung der Praxis in der Unfallversicherung ist aber vom Gesetzgeber ebenso wie die UN Behinderten rechtskonvention als ein Umsetzungsprozess über einen längeren Zeitraum angelegt Der Pra xistransfer wird vorbereitet Viele Änderungen sind in ihren Einzelheiten und Wirkungen noch nicht zu überschauen Die Umsetzung ist für die Unfallversicherung und die BGHM anders als für andere Träger sicher leichter Denn die Un fallversicherungsträger arbeiten bereits mit dem Prinzip Alles aus einer Hand um Menschen mit Behinderung die Arbeitgeberinnen und Ar beitgeber sowie die Angehörigen zu versorgen zu unterstützen und teilhaben zu lassen Andreas Stute BGHM b ild er ga la st oc k ad ob e co m

Vorschau 2018-02 BGHM Aktuell Seite 29
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