21BGHM Aktuell 2 2018 Sicheres Gesundes Arbeiten Messungen der BGHM über die letzten Jahre zeigen dass die Nitrosaminbelastung in der Atemluft von Reifenlagern deutlich abgenommen hat samin Belastung in der Atemluft der Lager fest stellen Typischerweise sind die Reifenlager von Kfz Werkstätten und Rädermontagebetrieben räumlich von den eigentlichen Arbeitsbereichen getrennt und keine ständigen Arbeitsbereiche Neben Reifen werden hier meistens auch Ersatz teile und Verbrauchsmaterialien für die Werkstatt und den Verkauf gelagert Die Beschäftigten hal ten sich während der Arbeitsschicht überwiegend in der Werkstatt auf Das Lager wird im Laufe des Tages zwar mehrfach betreten jedoch in der Regel nur kurzzeitig um zum Beispiel ein oder auszulagern Die aktuellen Luftgrenzwerte für die N Nitrosamine werden im Reifenlager deutlich unterschritten Die eigentliche Belastung der Be schäftigten ist aufgrund der verkürzten Aufent haltsdauer im Lager nachweislich noch niedriger Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung Die Expositionsdaten aus den vergangenen sechs Jahren wurden systematisch aufbereitet und be schrieben Auf dieser Basis hat die BGHM eine Ex positionsbeschreibung erstellt Sie kann von den Unternehmen für die Durchführung der eigenen Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffver ordnung und für die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen herangezogen werden Vorausset zung hierfür ist grundsätzlich die Übertragbarkeit auf die eigene betriebliche Situation Eine aufwän dige individuelle Ermittlung ist dann meistens nicht mehr notwendig Ergibt die Gefährdungsbe urteilung dass neben N Nitrosaminen noch an dere Gefahrstoffe in der Atemluft vorhanden sein könnten sind diese gesondert zu betrachten Weitere Informationen Expositionsbeschreibung als Fach Information Nr 0056 zum Download unter www bghm de Webcode 617 Was ist außerdem zu beachten Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der aktuellen Luftgrenzwerte können die eingangs beschriebenen Reifenlager gemäß der Techni schen Regel für Gefahrstoffe TRGS 910 Risiko bezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen als Be reich niedrigen Risikos betrachtet werden Die Notwendigkeit zur Durchführung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ist gering Dennoch sollte gemäß dem Minimierungsgebot der Gefahrstoff verordnung grundsätzlich eine gute freie Lüftung angestrebt werden Im Rahmen der Verhältnismä ßigkeit ist eine räumliche Abgrenzung zwischen der Werkstatt und dem Reifenlager zu realisieren Des Weiteren sind bei Tätigkeiten mit Gefahr stoffen grundsätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen Unter anderem ist die Aufnahme von Nahrungs und Genussmitteln in Bereichen mit einer möglichen Ge fahrstoffbelastung untersagt Ralf Oswald und Marnix Poppe BGHM in du st rie bl ic k s to ck a do be c om

Vorschau 2018-02 BGHM Aktuell Seite 21
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.