31BGHM Aktuell 1 2018 Leben Leistung Im ersten Fall war der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit Weil er sich unterwegs noch Semmeln für die Brotzeit im Betrieb kaufen wollte parkte er sein Auto gegenüber ei ner Bäckerei auf der rechten Straßenseite und ging dann über die Straße zur Bäckerei Als er nach wenigen Metern vor der Backstube eine lange Schlange sah drehte er wieder um da er nicht genug Zeit hatte um sich anzustellen Unmittelbar vor seinem Auto stolperte er fiel auf die linke Schulter und verletzte sich Kein Wegeunfall wie das BSG entschied Zwar befand sich der Beschäftigte zunächst auf dem un mittelbar versicherten Weg von zu Hause zur Arbeit Der Ver sicherungsschutz wurde jedoch durch den beabsichtigten Einkauf beim Bäcker eine rein private Handlung unter brochen Die Unterbrechung hatte bereits mit dem Abstellen des Autos begonnen war aber zum Zeitpunkt des Sturzes noch nicht beendet Entgegen der Rechtsansicht des Lan dessozialgerichtes war die Unterbrechung des an sich versi cherten Weges nicht dadurch beendet dass der Beschäftigte wegen der langen Schlange vom Einkaufen absah und wie der zur Arbeit wollte Vielmehr endet die Unterbrechung so das BSG erst bei Fortsetzung der Autofahrt also mit dem Wegfahren BSG Urteil vom 31 08 2017 Az B 2 U 1 16R Nach der Arbeit Der zweite Fall ereignete sich auf dem Nachhauseweg von der Arbeit Die Arbeitnehmerin hatte wegen der winterli chen Witterungsverhältnisse in der Mittagspause kein Mit tagessen besorgen können und verspürte deshalb während der Heimfahrt Hunger Als sie an einer Metzgerei vorbeifuhr hielt sie an kaufte beim Metzger ein und ging die wenigen Schritte zum Auto zurück Auf dem Bürgersteig stehend öff nete sie die Beifahrertür stellte die Nahrungsmittel auf dem Beifahrersitz ab und ging dann in Richtung Fahrzeugheck um zur Fahrertür zur gelangen In Höhe des rechten hinte ren Kotflügels stürzte sie auf dem eisglatten Bürgersteig und brach sich die rechte Hand und den rechten Oberschenkel Auch hier verneinte das BSG einen Wegeunfall Hätte die Beschäftigte während der Mittagspause beim Metzger einkaufen können um die Lebensmittel alsbald am Arbeitsplatz zu verzehren hätte nach ständiger Rechtspre chung auf den Wegen Versicherungsschutz bestanden weil die beabsichtigte Nahrungsaufnahme dann der Aufrechter haltung der Arbeitsfähigkeit und Fortsetzung der betriebli chen Tätigkeit dienen würde Hier war die Arbeit jedoch be reits beendet Der eigentlich versicherte Nachhauseweg war durch den Einkauf unterbrochen Zwar hatte die Beschäftig te die Einkäufe bereits auf dem Beifahrersitz verstaut die Unterbrechung endete jedoch erst wie im ersten Fall mit der Fortsetzung der Autofahrt BSG Urteil vom 31 08 2017 Az B 2 U 11 16 R Karl Heinz Schwirz BGHM In zwei Urteilen hat das Bundessozialgericht BSG die Grenzen des Versicherungsschutzes beim Einkauf auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Weg nach Hause konkretisiert Aktuelle Rechtsprechung zu Wegeunfällen Beim Einkauf der Brotzeit versichert g ur uX O X s to ck a do be c om

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