27BGHM Aktuell 1 2018 Leben Leistung Derartige Gefahren bestehen zum Beispiel regelmäßig bei Arbeiten auf Dächern Bei die sen Arbeiten ist im Rahmen einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen ob die Dachflächen tragfähig sind und ob sonstige Ab sturzrisiken bestehen Hier sind wirksame Si cherheitsmaßnahmen zu ergreifen Immer wieder kommt es vor dass Versicherte durch Dächer insbesondere durch nicht durchtrittsichere Licht bänder hindurchbrechen und dabei erhebliche oder tödliche Verletzungen erleiden weil Ab sturzsicherungen in Form von Sicherheitsnetzen oder bei kurzfristigen Arbeiten persönliche Schutzausrüstungen nicht vorhanden sind Hier ist regelmäßig von einer grob fahrlässigen Ver ursachung des Versicherungsfalles durch den verantwortlichen Unternehmer oder der von ihm beauftragten Person auszugehen Dies gilt insbe sondere in Fällen in denen ein Unternehmer be reits zuvor von einer Aufsichtsperson auf beste hende Risiken hingewiesen wurde aber nicht für Abhilfe gesorgt hat Arbeitsunfälle künftig vermeiden In diesem Zusammenhang ist zu beachten dass die Verpflichtung zum Arbeitsschutz Sache des Unternehmers ist Er hat den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren Formale Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften begründen zwar für sich genommen noch kein grob fahrläs siges Verhalten Wird aber ein Versicherungsfall dadurch mit verursacht dass elementare Vorga ben des Arbeitsschutzes nicht beachtet werden weil zum Beispiel der Arbeitsschutz im Betrieb nur unzureichend organisiert ist oder Gefähr dungsbeurteilungen von Maschinen entweder gar nicht oder nur lückenhaft vorliegen oder so gar vorhandene Sicherheitseinrichtungen über brückt werden können derartige Versäumnisse bei Eintreten eines Versicherungsfalles den Vor wurf einer groben Fahrlässigkeit begründen Zu berücksichtigen ist aber dass der Rückgriff des Unfallversicherungsträgers beim Verursacher nicht nur der Vermeidung einer nicht gerechtfer tigten Risikoverlagerung dienen soll Der Zweck des Regresses besteht auch darin den Verursa cher im Sinne der Prävention zukünftiger Scha denfälle dazu zu veranlassen dem Arbeitsschutz künftig Rechnung zu tragen denn der beste Arbeitsunfall ist bekanntlich derjenige der gar nicht erst passiert Niels Wenno Kampen BGHM a da m 12 1 s to ck a do be c om

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