26 BGHM Aktuell 1 2018 Leben Leistung Die in der GUV versicherten Unternehmer und Betriebsangehörigen bilden gleichsam eine Risikogemeinschaft Eine solche kann nur dann leistungsfähig bleiben wenn die Gemein schaft nicht über Gebühr beansprucht wird In der privaten Sachversicherung beispielsweise können Leistungen im Falle eines Schadens gekürzt oder auch ganz versagt werden wenn der Versicherungs nehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat Diese Möglichkeit der Leistungsbegrenzung beruht auf der Vorstellung dass ein Risiko für die Risikogemeinschaft beherrschbar bleiben muss Dies ist dann nicht mehr der Fall wenn einzelne Mitglieder der Versichertengemeinschaft sich durch ihr Verhalten außerhalb dieser Gemeinschaft auf stellen Dann ist der Risikogemeinschaft nicht mehr zuzumuten dieses Risiko mit zu übernehmen Ein solches Prinzip der Leistungskürzung in der GUV würde dem Prinzip einer Sozialversicherung jedoch vollkommen widersprechen Eine andere Möglichkeit besteht aber darin ein Mitglied einer Risikogemeinschaft das diese Ge meinschaft einem über die übliche Norm hinaus gehenden Risiko aussetzt in Regress zu nehmen Einen solchen Regress erlaubt auch das Unfall versicherungsrecht gegenüber Unternehmern und Betriebsangehörigen die einen Arbeitsunfall eines Beschäftigten grob fahrlässig herbeigeführt haben Merkmal der groben Fahrlässigkeit Das Merkmal der groben Fahrlässigkeit stellt eine hohe Hürde dar Diese besteht deshalb weil die Unternehmer und die Arbeitskollegen durch die vom Unternehmer an den Unfallversicherungs träger gezahlten Beiträge grundsätzlich von ei ner Haftung befreit werden sollen Daher soll nach der Rechtsprechung ein Rückgriff gegen die Schadenverursacher nur in denjenigen Fäl len in Betracht kommen in denen es nicht mehr gerechtfertigt erscheint der in dem jeweiligen Unfallversicherungsträger zusammengeschlos senen Unternehmergemeinschaft zuzumuten das konkrete Risiko zu tragen Dazu genügt nicht jeder Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvor schrift Die Rechtsprechung geht aber regelmäßig in denjenigen Fällen von einer groben Fahrlässig keit aus in denen Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet werden die vor erheblichen oder gar tödlichen Gefahren schützen sollen Dies gilt insbesondere für diejenigen Vorschriften die Ver sicherte vor Abstürzen bewahren sollen Schutz vor Schadensersatzansprüchen Wann nimmt die BG Regress beim Unternehmer Die Gesetzliche Unfallversicherung GUV beruht auf dem Prinzip der Haftungsablösung durch Versicherungsschutz Somit sollen Beschäftigte und Unternehmer wenn sie den Unfall eines Arbeitskollegen oder Beschäftigten verursacht haben davor geschützt werden von diesem für Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt

Vorschau 2018-01 BGHM-Aktuell Seite 26
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.