20 BGHM Aktuell 6 2017 Sicheres Gesundes Arbeiten Unfall an Schweißanlage Sicherheit im Störungsfall Jede komplexe Fertigungsanlage lässt sich sicher betreiben wenn der Hersteller ein Schutzkonzept für die Anlage erarbeitet hat das auf einer systematischen Risikobeurteilung basiert Das Sicherheitsniveau des Schutzkonzeptes orientiert sich dabei an der 9 Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz das auf der europäischen Maschinenrichtlinie und den entsprechenden Normen beruht Problematisch kann es jedoch dann werden wenn das Schutzkonzept nicht alle Betriebszustände berücksichtigt An einer automatisierten geschlossenen Schweißanlage arbeiteten zwei Kollegen der eine an der Aufgabestation der andere im Ausgabebereich der fertigen Teile Als die beiden Mitarbeiter Qualitätsmängel an den geschweiß ten Teilen feststellten wollten sie diese durch ein Nachjustieren im Positionierbereich beseitigen Sie öffneten eine mit Positionsschaltern gesicherte Zu gangstür und betraten den Innenraum der Anlage Nachdem sie die Einstellungen ihrer Meinung nach optimiert hatten verließen sie die Anlage wieder schlossen die Tür und betätigten den Quittiertas ter Anschließend wurde die Anlage wieder einge schaltet Es zeigte sich jedoch dass die Teile immer noch fehlerhaft produziert wurden Da sich im Arbeitsbereich eine zweite Anlage befindet mit der die gleichen Teile hergestellt werden wollte sich der Anlagenbediener die Einstellungen an dieser Anlage ansehen Der An lagenführer der zweiten Anlage stellte diese da raufhin ab und ging mit seinem Kollegen in den Innenraum damit dieser sich die Verhältnisse ansehen konnte Während des Stillstands nutzte er die Zeit um weitere routinemäßig anfallende Arbeiten in der Anlage auszuführen Durch diese unterschiedlichen Tätigkeiten verloren sich bei de aus den Augen Als der Anlagenführer seine Routinearbeiten erledigt hatte war der Kollege nirgends zu sehen Er nahm an dieser sei be reits wieder zu seiner Anlage zurückgekehrt und schloss die Tür zum Innenraum Als er seine An lage wieder in Betrieb nahm wurde der Bediener der ersten Anlage von einer Maschinenbewegung tödlich verletzt Der Unfall zeigt dass sich die Beteiligten nicht auf das Sehen und Gesehen werden verlassen konnten Der Innenraum der Anlage ist von au ßen nicht komplett einzusehen Für diesen Fall fordert die Maschinenrichtlinie vor dem Ingang setzen ein akustisches oder optisches Warnsig nal das einer gefährdeten Person genügend Zeit lässt den Gefahrenbereich zu verlassen Diese Forderung war jedoch nicht umgesetzt worden Von Seiten des Betreibers gab es zudem für die Störungsbeseitigung keine Gefährdungsbeurtei lung und keine Handlungsanleitung die die not wendigen Schutzmaßnahmen aufgezeigt hätte Eine gegenseitige Gefährdung hätte sich leicht ausschließen lassen wenn sich jede Person die die Anlage betreten wollte mit einem Vorhän geschloss gesichert hätte Das Schließen der Zu gangstüre wäre erst dann möglich gewesen wenn der letzte Mitarbeiter sein Schloss wieder an sich genommen hätte Diese Vorgehensweise gehört zum Einmaleins eines jeden Mitarbeiters der In standhaltung Für das Anlagenbedienpersonal das auch mit der Störungsbeseitigung beauftragt ist muss dies in der Gefährdungsbeurteilung für die Störungsbeseitigung explizit als Schutzmaß nahme festgelegt und dokumentiert werden Peter Hackenberg BGHM

Vorschau 2017-06 BGHM-Aktuell Seite 20
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