19BGHM Aktuell 1 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten die gleichen Risiken ausgehen wie von Neufahrzeugen ist diese Regelung durchaus nachvollziehbar Denn sie verweist damit direkt auf die technischen Möglichkeiten zur Reduzie rung der Gefährdungen Im Zuge der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung tau chen dennoch immer wieder folgende Fragen auf Muss ich ältere Radlader vor Baujahr 2008 mit einer Heckkamera nachrüsten Antwort Ja denn diese wurden häufig ohne Kamera für den rückwärtigen Bereich ausgeliefert Bei heutiger Beurteilung des Sichtfeldes unter Berücksichtigung des 1 Meter Nahfeldes wird der entsprechende Norm Prüfkör per komplett verdeckt Abbildung 2 roter Bereich und ist nicht mehr zu sehen Hat die Bestimmung der Sichtverhältnisse mit gefüllter Schaufel zu erfolgen Antwort Ja denn die Kontur des Schüttgutkegels schränkt die Sicht des Fahrers weiter ein Um hier auf der sicheren Seite zu sein sollte bei einer betrieblich festge legten Obergrenze gemessen werden Wenn Radlader mit einem Stammgreifer betrieben wer den ist dann eine Frontkamera erforderlich Antwort Ja denn diese erfüllen zwar ohne Last mög licherweise die Anforderungen der ISO Norm für die Beurteilung der betrieblichen Gefährdungssituation ist aber das beladene Fahrzeug zu betrachten Andernfalls würden 50 Prozent der Fahrten im Blindflug erfolgen Betriebliche Maßnahmen Folgende organisatorische Maßnahmen tragen mit dazu bei die Gefährdungen sowohl für Beschäftigte als auch Betriebs fremde auf dem Werksgelände zu reduzieren Fahrwegemanagement Trennung von Geh und Fahr wegen Kennzeichnung der Gehwege Übergänge mit Zebrastreifen ausreichende Beleuchtung der Wege während der Nacht schicht und in den Wintermonaten Geschwindigkeitsbegrenzungen für sämtliche Fahrzeu ge insbesondere an Engstellen mit Kontrollen Diese Maßnahme muss auch durch Sanktionen bei Verstößen durchgesetzt werden Tragepflicht von Warnwesten auf dem gesamten Betriebs gelände für Beschäftigte und Besucher einführen Ausbildung und Information der Fahrer von Radladern auf Basis des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung sowie in Form einer Betriebsanweisung über sicheres Verhalten und mögliche Restrisiken Unterweisung aller Fußgänger und Besucher anhand einer Betriebsanweisung Verbindliche Übertragung der betrieblichen Regelungen auf Speditionen Verleihfirmen beauftragte Handwerks betriebe und sonstige Dienstleister Bei Beschaffung von Neufahrzeugen oder neuen Anbau teilen Leichtgutschaufel Baumklammer Stammgreifer vom Lieferanten eine CE konforme Ausführung verlangen Auswirkungen auf das Sichtfeld beurteilen und die erfor derlichen Maßnahmen vor Inbetriebnahme umsetzen Für weitergehende Informationen oder Hilfestellung bei der Beurteilung von Sichtfeldern können Hersteller und Liefe ranten Auskunft geben Bei Fragen können sich Mitglieds betriebe der BGHM jederzeit an ihre BGHM Aufsichtsperson wenden Gert Feihle BGHM Nutzen Sie das Pla kat und die Check liste zum Schwer punktthema im Monat Februar für Ihre betriebliche Präventionsarbeit Sie sind Bestand teil des BGHM Wandkalenders

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