19BGHM Aktuell 3 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten Inkrafttreten der heute ungültigen EG Maschinenrichtlinie 89 392 EWG in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden Je größer der zeitliche Abstand zu den heute gül tigen sicherheitstechnischen Anforderungen desto größer die Wahrscheinlichkeit dass das EG Konformitätsbewer tungsverfahren unterschiedliche Probleme aufwirft Zum einen kann bei einigen Maschinen die Steuerungstechnik nicht auf den heutigen Stand umgerüstet werden zum an deren kann eine nachträgliche CE Kennzeichnung zu einer enormen wirtschaftlichen Härte führen Darüber hinaus können durch alte Bau und Ausrüstungsbestimmun gen womöglich neue Gefährdungen entstehen denn auch in allen anderen Bereichen hat sich der Stand der Technik weiterentwickelt Eine Beurteilung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen muss daher immer im Einzelfall erfolgen Empfehlung Durch die CE Zertifizierung kann es bei älteren Maschinen zu oben genannten Problemen kommen Um das gesetzli che Schutzziel Maschinen müssen sicher betrieben werden können zu erreichen muss deshalb die Maschinensicher heit auf andere Art und Weise gewährleistet sein Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung darf an Maschinen nur gear beitet werden nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde die ermittelten Schutzmaßnahmen zum sicheren Betrieb nach dem Stand der Technik umgesetzt sind und festgestellt wurde dass die Verwendung von Arbeitsmit teln nach dem Stand der Technik sicher ist Die höchste Wirksamkeit geht von der Vermeidung Besei tigung und Reduzierung der vorliegenden Gefährdungen durch technische organisatorische persönliche sowie ver haltensbezogene Schutzmaßnahmen aus Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist für alle Beschäftigten auf das erforderliche Minimum zu beschränken Vor der erstma ligen Verwendung von Arbeitsmitteln haben die Verantwort lichen die Beschäftigten in einer angemessenen und ver ständlichen Form über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen Entsprechend ist auch eine Betriebsanweisung für den sicheren Betrieb der Maschinen und Anlagen zur Verfügung zu stellen Wenn diese vorgenannten Anforderungen erfüllt sind kann auf eine nachträgliche CE Kennzeichnung verzichtet werden Auf eine Besonderheit sei noch hingewiesen Die Nicht CE Maschinen erreichen hierdurch auch nicht den Grad von Gebrauchtmaschinen nach 3 2 ProdSG sie dür fen also auch nicht gehandelt werden Stephan Dommin Alois Hüning BGHM Nutzen Sie das Plakat und die Checkliste zum Schwerpunktthema im Monat Juni für Ihre betriebliche Präventionsarbeit Sie sind Bestandteil des BGHM Wandkalenders

Vorschau 2016-03 BGHM-Aktuell Seite 19
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