18 BGHM Aktuell 3 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten zeichnung muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen Die CE Kennzeichnung entbindet ihn nicht von den Pflichten die ihm in der Betriebssicherheitsverord nung auferlegt werden Maschinen ohne CE Welche Gründe können vorliegen dass eine Maschine ohne CE Kennzeichnung in Verkehr gebracht oder in Betrieb ge nommen wurde Mögliche Beispiele dafür sind unter ande rem Sogenannte Altmaschinen die vor dem 1 Januar 1995 durch den Hersteller in Verkehr gebracht oder durch den Arbeitgeber in Betrieb genommen wurden Die Maschine stammt aus den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten der EG Maschinenrichtlinie 89 392 EWG Allerdings wurde zu diesem Zeitpunkt das EG Konformi tätsbewertungsverfahren nicht konsequent durchgeführt Eigenbaumaschinen bei denen aufgrund mangelnden Rechtswissens nicht das EG Konformitätsbewertungsver fahren angewendet wurde Unvollständige Maschinen die trotz Inbetriebnahme verbot alleine ohne Schutzeinrichtung betrieben werden oder die nach dem Zusammenfügen zur vollstän digen Maschine nicht dem EG Konformitätsbewertungs verfahren unterzogen wurden Unsichere Maschinen gefährden die Sicherheit und Ge sundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz Daher ist es unumgänglich dass derartige Maschinen einer Überprü fung unterzogen werden um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen festzustellen Maschinen die durch den Hersteller ohne CE Kennzeichnung in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden sind auch im Nachhinein dem Konformitätsbewertungsverfahren zu un terziehen Dabei muss der Hersteller anhand der EG Maschi nenrichtlinie 2006 42 EG sicherstellen dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten für sie gelten den grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsschutz anforderungen erfüllt die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterla gen verfügbar sind insbesondere die erforderlichen Informationen wie die Betriebsanleitung zur Verfügung stehen das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren ge mäß Artikel 12 durchgeführt wird die EG Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausgestellt wurde und der Maschine beiliegt und dass die CE Kennzeichnung gemäß Artikel 16 angebracht wird Bei Maschinen die erstmalig oder zeitnah in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden ist die Nach rüstung auf den heutigen Stand der Technik sowie der do kumentarische Aufwand sicherheitstechnisch und wirt schaftlich vertretbar Schwieriger wird die Beurteilung bei älteren Maschinen die in den ersten Jahren nach dem Spannfutter und Drehwerkzeug einer moder nen Drehmaschine mit CE Kennzeichnung K ad m y F ot ol ia c om

Vorschau 2016-03 BGHM-Aktuell Seite 18
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