11BGHM Aktuell 3 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten Elektrische Felder Bis 1 MHz sind die hohen Auslöseschwellen kleiner als die zulässigen Werte des Bereiches erhöhter Exposition teilwei se auch kleiner als die zulässigen Werte des Expositionsbe reiches 1 der UVV Eine neue Bewertung wird erforderlich In der Praxis treten bis 100 kHz bei Arbeitsverfahren in der Holz und Metallindustrie keine nennenswerten elektrischen Felder auf Deshalb wird die Absenkung wenig Relevanz ha ben Bei Arbeitsverfahren mit Frequenzen zwischen 100 kHz und 10 MHz kann ein elektrisches oder magnetisches Feld dominieren Hier ist eine Bewertung durchzuführen Oberhalb einer Frequenz von 1 MHz sind die Verläufe Aus löseschwelle und zulässiger Wert des Expositionsbereiches 1 gleich Neubewertungen werden nicht erforderlich Typi sche Maschinen im hochfrequenten Bereich sind z B HF Schweißanlagen in der Kunststoffindustrie und HF Trockner in der Holzindustrie 1 00E 02 1 00E 01 1 00E 00 1 00E 01 1 00E 02 1 00E 01 1 00E 00 1 00E 01 1 00E 02 1 00E 03 1 00E 04 1 00E 05 1 00E 06 1 00E 07 1 00E 08 1 00E 09 1 00E 10 1 00E 11 1 00E 12 E in k V m f in Hz Zulässige Werte der elektrischen Feldstärke in den Expositionsbereichen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition nach DGUV Vorschrift 15 und Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber elektrischen Feldern nach RL 2013 35 EU Expositionsbereich 2 Expositionsbereich 1 erhöhte Exposition niedrige Auslöseschwelle hohe Auslöseschwelle Auslöseschwelle HF 1 1 1 0 1 1 1 2 10 1 01 1 1 1 10 10 1 4 1 61 5 1 7 1 8 109 1010 1 11 1 12 1 E 05 1 E 04 1 E 03 1 E 02 1 E 01 1 E 00 1 E 01 1 E 02 1 E 03 1 E 01 1 E 00 1 E 01 1 E 02 1 E 03 1 E 04 1 E 05 1 E 06 1 E 07 1 E 08 1 E 09 1 E 10 1 E 11 1 E 12 B in m T f in Hz Zulässige Werte der magnetischen Flussdichte in den Expositionsbereichen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition nach DGUV Vorschrift 15 und Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber magnetischen Feldern nach RL 2013 35 EU Expositionsbereich 2 Expositionsbereich 1 erhöhte Exposition niedrige Auslöseschwelle hohe Auslöseschwelle Auslöseschwelle HF 0 101 101 10 0 10 100 0 1 0 2 0 3 0 4 0 5 10010 1 104 106105 107 108 109 010 011 1012 Zulässige Werte der elektrischen Feldstärke in den Expositionsberei chen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition nach DGUV V 15 und Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber elektrischen Feldern nach EU RL 2013 35 EU Zulässige Werte der magnetischen Flussdichte in den Expositions bereichen 1 und 2 sowie im Bereich erhöhter Exposition nach DGUV Vorschrift 15 und Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber magnetischen Feldern nach RL 2013 35 EU Gepulste Felder Bei gepulsten Feldern wie z B beim Widerstandsschwei ßen treten in der Regel magnetische Felder mit sehr hohen Flussdichten auf Die zulässigen Werte der UVV werden meist überschritten sodass der Nachweis über die Einhal tung der Basiswerte mit numerischen Berechnungsver fahren erfolgen muss Für den Beleg der Einhaltung der Expositionsgrenzwerte der EU RL wird das voraussichtlich ebenso der Fall sein Das Inkrafttreten der geplanten EMF Arbeitsschutzverordnung kann Neubewertungen an einigen Arbeitsplätzen und bereichen zur Folge haben Dadurch können sich neue Schutzmaßnahmen oder Änderungen an solchen wie z B Sicherheitsabstände Aufenthaltsdauern Abgrenzungen Kennzeichnungen oder Unterweisungen er geben Wie immer unterstützt die BGHM ihre Mitgliedsbe triebe mit fachlicher Beratung bei dieser Neubewertung Carsten Diekel Björn Müller BGHM

Vorschau 2016-03 BGHM-Aktuell Seite 11
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.