10 BGHM Aktuell 3 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten Im Frequenzbereich zwischen 2356 Hz und 61 76 kHz hingegen ist die hohe Auslöseschwelle der EU RL kleiner als die zulässigen Werte des Bereiches erhöhter Exposition 100 µT EU RL zu 127 3 µT der UVV Diese geringe Abwei chung wird keine wesentlichen Änderungen zur Folge ha ben und eine Neubewertung des Arbeitsplatzes ist wohl eher unwahrscheinlich aber dennoch nicht auszuschließen Die Auslöseschwelle für thermische Wirkungen ab 100 kHz wurde bis 30 MHz gegenüber den zulässigen Wer ten des Expositionsbereiches 1 der UVV teilweise deutlich reduziert Eine Neubewertung für Arbeitsverfahren wie z B HF Löten oder induktives Härten ist für diesen Fre quenzbereich erforderlich Ab einer Frequenz von 30 MHz sind Auslöseschwelle und zulässiger Wert für den Expositi onsbereich 1 gleich Elektromagnetische Felder Die EU Richtlinie EU RL 2013 35 EU beschreibt Mindestanforderungen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten vor Einwirkungen von elektromagnetischen Feldern an Arbeitsplätzen Was ändert sich durch die EU Richtlinie p sd es ig n1 Fo to lia c om In der EU RL werden Auslöseschwellen und sensorische sowie gesundheitliche Grenzwerte eingeführt Die Expositi onsgrenzwerte müssen eingehalten werden Dazu reicht der Nachweis aus dass relevante Auslöseschwellen eingehalten sind Dies wird in der Regel durch Messungen am Arbeits platz geschehen Werden die Auslöseschwellen hingegen überschritten ist die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte durch numerische Berechnungsverfahren nachzuweisen Dieser rechnerische Nachweis ist auch nach der UVV Ein haltung der Basiswerte bei Überschreiten des zulässigen Wertes für den Bereich erhöhter Exposition zu erbringen Expositionsgrenzwerte und Basiswerte beruhen auf den ICNIRP Empfehlungen International Commission on Non Ionizing Radiation Protection Die Expositionsgrenzwerte der EU RL entsprechen den Neuerungen 1 Hz 100 kHz von 2010 In der UVV und in der EU Richtlinie findet eine Un terscheidung zwischen nichtthermischen Wirkungen UVV 0 Hz bis 91 kHz EU RL 0 Hz bis 10 MHz und thermischen Wirkungen UVV 29 kHz bis 300 GHz EU RL 100 kHz bis 300 GHz statt Um einen möglichen Handlungsbedarf durch die zukünftige EMF Verordnung erkennen zu können ist es sinnvoll die Auslöseschwellen der EU RL den zulässi gen Werten der UVV gegenüberzustellen Magnetische Felder Dabei ist festzustellen dass die hohe Auslöseschwelle ge sundheitliche Wirkung der EU RL bis zu einer Frequenz von 2356 Hz keine Verschärfung darstellt Sie liegt bis etwa 1500 Hz deutlich über den zulässigen Werten für den Bereich er höhter Exposition der UVV Die Umsetzung in deutsches Recht in Form einer EMF Verordnung soll bis zum 1 Juli 2016 erfolgen Um die sich aus der Verordnung ergebenden Forderungen für die praktische Umsetzung zu konkretisieren werden Techni sche Regeln nachfolgen Bisher regelt die DGUV Vorschrift 15 Elektromagnetische Felder diesen Bereich Es lassen sich aber bereits jetzt Unterschiede zur EU Richtlinie EU RL fest stellen die eine Neubewertung von Arbeitsplätzen erforder lich machen werden Sowohl in der EU RL als auch in der Unfallverhütungsvorschrift UVV wird der Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz geregelt Jedoch unterscheiden sich die Schutzkonzepte Die UVV verwendet ein 4 Zonenkonzept unterteilt in Gefahrbereich Bereich erhöhter Exposition Ex positionsbereich 1 und Expositionsbereich 2

Vorschau 2016-03 BGHM-Aktuell Seite 10
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