7BGHM Aktuell 5 2016 Ab 01 01 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfah ren durch das neue UV Meldeverfahren ersetzt Das neue Verfahren sieht zukünftig ausschließlich eine elektronische Übermittlung der Daten vor Der neue elektronische Lohnnachweis ist ab 2019 Pflicht und wird in einer Übergangszeit ab 1 Januar 2017 parallel zum derzeitigen Lohnachweisverfahren eingeführt Das bisherige Meldeverfahren via Extranet oder per Post ist nur noch bis zum 31 Dezember 2018 möglich Dann wird es durch das neue elektronische Meldeverfahren vollstän dig ersetzt Für die Jahre 2016 und 2017 werden jeweils zum 16 Februar des Folgejahres zwei Meldungen notwendig Ne ben dem herkömmlichen Verfahren zur Abgabe des Lohn nachweises müssen Unternehmerinnen und Unternehmer eine zweite elektronische Meldung digitaler Lohnnach weis abgeben Das im Lohnnachweis gemeldete Entgelt ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages den Unter nehmen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten zahlen Weitere zur Berechnung erfor derliche Daten sind die Veranlagung der Unternehmen zum Gefahrtarif Gefahrklasse und die Umlageziffer Beitrags fuß Lohnnachweis sicher einreichen Zukünftig erstellen Sie die Meldung direkt mit dem zerti fizierten Entgeltabrechnungsprogramm Vor der Abgabe dieses Lohnnachweises wird ein automatisierter Abgleich zwischen den beim Unfallversicherungsträger gespeicher ten Daten des Unternehmens wie zum Beispiel Mitglieds nummer und veranlagte Tarifstelle und den Daten im Entgeltabrechnungsprogramm durchgeführt Damit wird sichergestellt dass die Meldung fehlerfrei beim Unfallversi cherungsträger ankommt Angestoßen wird dieser Abgleich durch den Nutzer des Programmes selbst vor der erstmaligen Abgabe der Meldung auf elektronischem Weg Die Ersteller der zertifizierten Ent geltabrechnungsprogramme werden rechtzeitig entspre chende Versionen ihrer Software und Anwendungsinforma tionen zur Verfügung stellen Falls im Unternehmen kein zertifiziertes Entgeltabrech nungsprogramm genutzt wird ist für die Abgabe der Mel dung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe zu verwenden wie beispielsweise das sv net Ab dem 1 Dezember 2016 werden den Unternehmen die zur Abgabe des elektronischen Lohn nachweises erforderlichen Stammdaten mitgeteilt Für die Jahre 2016 und 2017 ist es weiterhin möglich den Lohnnachweis über das BGHM Extranet zu melden Nutzen Sie hierzu bitte Ihr neues Extranet Benutzerkonto weitere In formationen zum Extranet unter www bghm de Webcode 21 BGHM Wichtige Änderung zum Lohnnachweisverfahren Der neue elektronische Lohnnachweis ab 2017 Gegen Ende jedes Jahres verschickt die BGHM das Formular zum Lohnnachweis an ihre Mitgliedsunternehmen und bittet um die Meldung des Arbeitsentgeltes aller Beschäftigten der geleisteten Arbeitsstunden sowie der Anzahl der Beschäftigten Die Meldung dieser Daten konnte bisher auf elektronischem Weg oder per Post erfolgen Zeitplan zur Erstattung des neuen elektronischen Lohnnachweises November 2016 Unternehmen erhalten wie bisher ein Papierformular zur Abgabe des Lohnnachweises sowie Informationen um den automatisierten Datenabgleich im Entgeltabrechnungspro gramm anzustoßen ab 1 Dezember 2016 Unternehmen erhalten ihre zur Abgabe des elektronischen Lohnnachweises erforderlichen Stammdaten ab 1 Januar 2017 Neues digitales Meldeverfah ren wird mit Übergangszeit eingeführt 16 Februar 2017 Herkömmliche Meldung des Lohn nachweises für 2016 und neue digitale Abgabe müssen parallel erfolgen 16 Februar 2018 Herkömmliche Meldung des Lohn nachweises für 2017 und neue digitale Abgabe müssen parallel erfolgen ab 1 Januar 2019 Ausschließlich elektronischer Lohnnachweis ist zu erstatten d en is is m ag ilo v F ot ol ia c om

Vorschau 2016-05 BGHM-Aktuell Seite 7
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